Festspielregelungen

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  • Wie ist das bei Euch geregelt ?

    Bei uns in Bayern :

    § 19 Einsatz in verschiedenen Mannschaften
    Beim Einsatz eines Spielers in Mannschaften unterschiedlicher Spielklassen eines Vereins gelten nachfolgende Bestimmungen:
    (1) Grundsätzlich gilt:
    a) Die Bestimmungen finden nur dann Anwendung, wenn die niederklassigere Mannschaft ebenfalls in Konkurrenz spielt.
    b) Ein Einsatz eines Spielers in einer höherklassigeren Mannschaft ist nur dann zu berücksichtigen, wenn der Spieler in der ersten Halbzeit am Spiel teilgenommen hat.
    c) Es zählt nur der Einsatz in Verbandsspielen (nicht in Pokalspielen, in Hallenmeisterschaften oder in Spielen außer Konkurrenz).
    d) Die Einsatzbeschränkung beträgt maximal 2 aufeinanderfolgende Spiele.
    e) Eine Sperrfrist ist vorab zu verbüßen.
    (2) Nach einem Einsatz in der höherklassigeren Mannschaft darf der Spieler nicht am gleichen Wochenende (ein Wochenende umfasst den Zeitraum von Freitag bis Sonntag einschließlich sich unmittelbar anschließender Feiertage) und nicht im nächsten Spiel der niederklassigeren Mannschaft der gleichen Altersklasse mitwirken.
    (3) Liegt zwischen dem Spiel der höherklassigeren Mannschaft, in dem der Spieler mitgewirkt hat, und dem nächstfolgenden Spiel der niederklassigeren Mannschaft der gleichen Altersklasse ein Zeitraum von mindestens einem Monat, so ist der Spieler auf alle Fälle spielberechtigt.
    (4) Für Vereine deren A- und/oder B-Juniorenmannschaft in der Junioren-Bundesliga spielt, geltend abweichend die Bestimmungen des § 28 a der DFB-Jugendordnung.
    (5) Nach dem letzten Verbandsspiel der höherklassigeren Juniorenmannschaft dieser Altersklasse sind Spieler für Verbandsspiele der niederklassigeren Mannschaft der gleichen Altersklasse nicht spielberechtigt, wenn sie an einem der letzten vier Verbandsspiele der höherklassigeren Juniorenmannschaft der gleichen Altersklasse ihres Vereins in der ersten Halbzeit mitgewirkt haben. Dies gilt auch für Vereine deren A- und/oder B-Juniorenmannschaft in der Bundesliga spielt.
    (6) Die eingeschränkte Spielberechtigung beim Wechsel zwischen höher- und niederklassigeren Jugendmannschaften der gleichen Altersklasse findet beim Kleinfeldfußball keine Anwendung. Jeder Einsatz von mehr als zwei Spielern der höherklassigeren Mannschaft in niederklassigeren oder weiteren unteren Mannschaften der gleichen Altersklasse am selben Wochenende ist nicht zulässig. § 40 SpO findet keine Anwendung.

    Wer glaubt etwas zu sein, hat aufgehört etwas zu werden (Socrates)

  • § 9 Spielberechtigung in Pflichtspielen - ausgenommen Pokalspiele
    - bei einem Wechsel von der höheren Mannschaft
    in die untere Mannschaft
    (1) Junioren einer unteren Mannschaft können grundsätzlich in
    einer höheren Juniorenmannschaft mitwirken.
    (2) Beteiligt sich ein Junior zweimal innerhalb von vier Wochen an
    den Pflichtspielen einer höheren Mannschaft, so ist er Spieler
    der höheren Mannschaft und für die untere Mannschaft nicht
    mehr spielberechtigt.
    (3) Jeder Verein kann an einem Spieltag bis zu zwei Junioren einer
    höheren Mannschaft in einer unteren Mannschaft einsetzen,
    wenn diese Junioren nach dem letzten Pflichtspiel in der
    höheren Mannschaft zehn Tage an keinem Pflichtspiel
    teilgenommen haben. Der dem Spiel folgende Tag ist der erste
    Tag der Schutzfrist. Dabei ist es ohne Bedeutung, ob die höhere
    Mannschaft innerhalb der 10-Tage-Frist ein Pflichtspiel
    auszutragen hat. Findet innerhalb dieser zehn Tage mehr als ein
    Pflichtspiel der unteren Mannschaft statt, so gilt die Schutzfrist
    nach der Durchführung des ersten Spiels als beendet.
    Sperrstrafen werden in die Schutzfrist nicht einbezogen.
    Werden mehr als zwei Spieler einer höheren Mannschaft
    eingesetzt, so wird keiner von ihnen Spieler einer unteren
    Mannschaft. Für diese Spieler treten die Schutzfristbestimmungen
    neu in Kraft.
    (4) Nur durch den berechtigten Einsatz eines Juniors einer höheren
    Mannschaft in einer unteren Mannschaft nach ordnungsgemäßer
    Einhaltung der 10-Tage-Frist wird er Spieler der
    unteren Mannschaft. Er wird erst dann wieder Spieler der
    höheren Mannschaft, wenn er danach zweimal innerhalb von
    vier Wochen in der höheren Mannschaft eingesetzt worden ist.
    (5) In den letzten drei Meisterschaftsspielen und den
    anschließenden Entscheidungs- und Qualifikationsspielen einer
    unteren Mannschaft dürfen keine Junioren einer höheren
    Mannschaft eingesetzt werden, die nicht im viertletzten Meisterschaftsspiel
    in der unteren Mannschaft berechtigt eingesetzt
    worden sind. Ausgenommen davon sind Junioren einer höheren
    Mannschaft, die mindestens vier Wochen vor dem drittletzten
    Meisterschaftsspiel der unteren Mannschaft in der höheren
    Mannschaft nicht mehr zum Einsatz gekommen sind. Die
    Spielberechtigung für Meisterschaftsspiele der unteren Mannschaft
    bleibt diesen Junioren und allen Junioren der unteren
    Mannschaft erhalten, gleich wo sie in den letzten drei
    Meisterschaftsspielen eingesetzt werden. Sie werden in dieser
    Zeit weder Spieler der höheren noch der unteren Mannschaft.
    Sperrstrafen werden in die Schutzfrist nicht einbezogen.
    (6) Spielen mehrere Mannschaften eines Vereins in derselben
    Gruppe, so finden die Bestimmungen der Absätze 2 bis 5 entsprechende
    Anwendung. Den Rang dieser Mannschaften haben
    die Vereine vor Beginn der Spielzeit verbindlich festzulegen. § 4
    Absatz 7 gilt entsprechend.
    (7) Ein Verein, der einen unter Schutzfrist stehenden Spieler
    einsetzt, wird gemäß § 30 Absatz 4 Nr. 3 mit einem
    Ordnungsgeld belegt. Außerdem ist gemäß § 24 Absatz 2 Buchstabe
    g) auf Punktverlust zu erkennen. Eine persönliche
    Bestrafung des Spielers ist nicht zulässig.
    (8) Die Bestimmungen über den Wechsel von der höheren
    Mannschaft in die untere Mannschaft gelten nicht bei Wettbewerben
    auf Landes-, Regional- oder DFB-Ebene.
    Ausgenommen hiervon sind Meisterschaftsspiele auf Landesebene.
    In diesen Wettbewerben ist ein Junior entsprechend der Altersklasseneinteilung
    des § 4 spielberechtigt, falls keine Sonderbestimmungen
    für diese Wettbewerbe erlassen werden.
    (9) Für die Spielberechtigung nach dem Einsatz in einer Mannschaft
    der Junioren-Bundesligen in darunter befindlichen Spielklassen
    gelten die Bestimmungen des § 28a JO/DFB.

    Quelle: wflv.de