Umgang Kreisjugendausschuss mit seinen Mitgliedern

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  • Mich würden Eure Erfahrungen im Umgang der Kreisverbände mit
    den Mitgliedsvereinen interessieren. Dazu ein Beispiel:


    Unser Verein hat 30 Jugendliche in der U14, die in drei
    Blöcke aufgeteilt sind. 10 Spieler fest in der höheren Mannschaft (Bezirksliga),
    10 fest in einer neuangemeldeten Mannschaft (Kreisklasse) und ein Wechselblock
    aus je 5 Spielern, die unter peinlichste Beachtung der Festspielregelung zwischen
    den Mannschaften rotieren. Dieses System hat sich sehr erfolgreich bewährt.


    Die Kreisklassenmannschaft hat im Pokalviertelfinale nach
    einem tollen Fight eine reine U15 Mannschaft mit 1:0 geschlagen und damit
    eigentlich das Halbfinale am 22.05.2013 erreicht.


    Einen Tag vor dem Pfingstwochenende (17.05) wird das
    Viertelfinale plötzlich mit 0:5 gewertet und der Verein erhält einen
    Verwaltungsentscheid in dem die Umwertung mit dem Einsatz eines nicht
    spielberechtigten Spielers mit einem Satz festgestellt wird. Gleichzeitig wir
    für den 22.05.2013 das Halbfinale neu angesetzt, natürlich jetzt mit unserem
    Gegner aus dem Viertelfinale. Angeblich war im Viertelfinale ein festgespielter
    Spieler eingesetzt, wie der email im Anschreiben zu entnehmen ist. Keine weitere
    Begründung und auch kein konkreter Name. Eine telefonische Anfrage von mir ist
    bis heute nicht beantwortet worden, obwohl ich mit einer schriftlichen
    Vollmacht des Vereins ausgestattet wurde.


    Schließlich bekommt der Jugendobmann doch einen Namen und
    wir rufen nach unserer Pfingstausfahrt nach Dänemark noch am 20.05 das
    Kreisportgericht an.


    Am 21.05 wird plötzlich das Halbfinale wieder abgesetzt und
    am 22.05.2013 wird die Entscheidung kleinlaut wieder zurückgenommen. Tenor man
    habe übersehen, dass in der Bezirksliga ein weiteres Spiel stattgefunden habe
    in dem der Spieler auch nicht eingesetzt war, er sei entsprechend unserem
    Vorbringen freigespielt und damit doch im Pokal spielberechtigt gewesen. Die
    von uns bemängelte fehlende Anhörung vor einer Entscheidung über die Umwertung könne
    nicht erfolgen, weil der Kreisjugendausschuss viele Eingaben erhalte und man
    sich bei der Entscheidung sicher gewesen sei, was sich bedauerlicherweise als
    falsch herausgestellt habe.


    Wir sind diese Saison zum zweiten Mal von einer so
    nassforschen Entscheidung betroffenen gewesen. Auch bei der Hallenrunde sind
    ohne Anhörung alle Ergebnisse gestrichen worden. Auch damals ist die Entscheidung
    zwei Tage vor der Endrunde nach Anrufung des Kreissportgerichts auf dem
    Verwaltungswege zurückgenommen worden.


    Wenn solche Vorgehensweisen zulässig sind, stellt sich für
    mich die Frage, ob die Satzungen des NfV rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen.
    Jede Verfahrensordnung in der Bundesrepublik sieht vor einer Sanktion eine
    Anhörung des Betroffen vor, nur im Fußball scheint dieser Grundsatz keine
    Gültigkeit zu haben.

  • Ob die Regularien rechtsstaatlichen Grundsätzen entsprechen oder ob sie das überhaupt müssen, kann ich nicht beurteilen. Das frage ich mich nämlich bei den Regularien zum Vereinswechsel und Ablösen (genannt Entschädigungen) bei Kindern auch schon lange selbst.


    Aber ich finde es unmöglich, das die Entscheidung nicht ausreichend begründet wurde. Mit genaue Nennung des Spielers und der Einsätze mit den damit verbundenen Folgen. Bei der Anfertigung dieser Aufstellung hätte die entscheidende Stelle nämlich ihren Fehler höchstwahrscheinlich gleich erkannt oder ihr hättet zumindest qualifiziert antworten können. Also: ohne Anhörung UND ohne genaue Begründung finde ich nicht akzeptabel.