Mich würden Eure Erfahrungen im Umgang der Kreisverbände mit
den Mitgliedsvereinen interessieren. Dazu ein Beispiel:
Unser Verein hat 30 Jugendliche in der U14, die in drei
Blöcke aufgeteilt sind. 10 Spieler fest in der höheren Mannschaft (Bezirksliga),
10 fest in einer neuangemeldeten Mannschaft (Kreisklasse) und ein Wechselblock
aus je 5 Spielern, die unter peinlichste Beachtung der Festspielregelung zwischen
den Mannschaften rotieren. Dieses System hat sich sehr erfolgreich bewährt.
Die Kreisklassenmannschaft hat im Pokalviertelfinale nach
einem tollen Fight eine reine U15 Mannschaft mit 1:0 geschlagen und damit
eigentlich das Halbfinale am 22.05.2013 erreicht.
Einen Tag vor dem Pfingstwochenende (17.05) wird das
Viertelfinale plötzlich mit 0:5 gewertet und der Verein erhält einen
Verwaltungsentscheid in dem die Umwertung mit dem Einsatz eines nicht
spielberechtigten Spielers mit einem Satz festgestellt wird. Gleichzeitig wir
für den 22.05.2013 das Halbfinale neu angesetzt, natürlich jetzt mit unserem
Gegner aus dem Viertelfinale. Angeblich war im Viertelfinale ein festgespielter
Spieler eingesetzt, wie der email im Anschreiben zu entnehmen ist. Keine weitere
Begründung und auch kein konkreter Name. Eine telefonische Anfrage von mir ist
bis heute nicht beantwortet worden, obwohl ich mit einer schriftlichen
Vollmacht des Vereins ausgestattet wurde.
Schließlich bekommt der Jugendobmann doch einen Namen und
wir rufen nach unserer Pfingstausfahrt nach Dänemark noch am 20.05 das
Kreisportgericht an.
Am 21.05 wird plötzlich das Halbfinale wieder abgesetzt und
am 22.05.2013 wird die Entscheidung kleinlaut wieder zurückgenommen. Tenor man
habe übersehen, dass in der Bezirksliga ein weiteres Spiel stattgefunden habe
in dem der Spieler auch nicht eingesetzt war, er sei entsprechend unserem
Vorbringen freigespielt und damit doch im Pokal spielberechtigt gewesen. Die
von uns bemängelte fehlende Anhörung vor einer Entscheidung über die Umwertung könne
nicht erfolgen, weil der Kreisjugendausschuss viele Eingaben erhalte und man
sich bei der Entscheidung sicher gewesen sei, was sich bedauerlicherweise als
falsch herausgestellt habe.
Wir sind diese Saison zum zweiten Mal von einer so
nassforschen Entscheidung betroffenen gewesen. Auch bei der Hallenrunde sind
ohne Anhörung alle Ergebnisse gestrichen worden. Auch damals ist die Entscheidung
zwei Tage vor der Endrunde nach Anrufung des Kreissportgerichts auf dem
Verwaltungswege zurückgenommen worden.
Wenn solche Vorgehensweisen zulässig sind, stellt sich für
mich die Frage, ob die Satzungen des NfV rechtsstaatlichen Grundsätzen genügen.
Jede Verfahrensordnung in der Bundesrepublik sieht vor einer Sanktion eine
Anhörung des Betroffen vor, nur im Fußball scheint dieser Grundsatz keine
Gültigkeit zu haben.
