hallo! habe schon versucht mich hier durchzulesen habe aber keine genaue antwort gefunden.
ich hoffe ihr könnt mir helfen:
folgendes:1verein darin 2 d-mannschaften,d1 und d2
beide spielen in einer kreisliga in der selben staffel.
wie sieht es da mit dem aushelfen aus?
beispiel:ein d1 spieler spielt sa. ein d1 spiel ,dann so ein d2 spiel(grund spieler fehlen),dann die woche später so.wieder ein d1spiel,mi ein d2 spiel und dann wieder we ein d1--- sprich der spieler wird in beiden mannschaften eingesetzt.geht das
wenn ja wie oft darf er das
wenn nein welche richtlinien gelten da ![]()
aushelfen?
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hallo! habe schon versucht mich hier durchzulesen habe aber keine genaue antwort gefunden.
ich hoffe ihr könnt mir helfen:
folgendes:1verein darin 2 d-mannschaften,d1 und d2
beide spielen in einer kreisliga in der selben staffel.
wie sieht es da mit dem aushelfen aus?
beispiel:ein d1 spieler spielt sa. ein d1 spiel ,dann so ein d2 spiel(grund spieler fehlen),dann die woche später so.wieder ein d1spiel,mi ein d2 spiel und dann wieder we ein d1--- sprich der spieler wird in beiden mannschaften eingesetzt.geht das
wenn ja wie oft darf er das
wenn nein welche richtlinien gelten da
Hab auch gerade das Thema gehabt. Dies regelt die Jugendspielordnung (§7). Die kann natürlich von jedem Kreis noch umdefiniert werden. Beim NFV z.B. gilt aber prinzipiell:
Innerhalb einer Altersklasse (also D, E oder F) gibt es eine Festspielregel. Eine D1 ist höher als eine D2. Ein Spieler ist dann in einer Mannschaft festgespielt (für untere Mannschaften gesperrt), wenn er zwei aufeinanderfolgende Pflichtspiele für die höhere Mannschaft spielt. Es spielt dabei keine Rolle, wieviele Spiele er zwischenzeitlich in den unteren Mannschaften macht. Ausgefallene Spiele zählen auch nicht. Um dann wieder in der unteren Mannschaft spielen zu können, muss er zwei Pflichtspiele in der höheren Mannschaft pausieren.
In einer höheren Altersklasse (also E-Aushilfe in D) kann sich kein Spieler bis einschliesslich D festspielen. Achtung: Er kann sich aber innerhalb der D festspielen (also fest für D1, gesperrt für D2).
Für eine weitere untere Mannschaft verlängert sich das Freiwerden um ein weiters Spiel, also D3 : drei Spiele Pause.
Für Dich ist wichtig, dass nicht das Wechseln zwischen den Mannschaften zählt, sondern die Frage der aufeinanderfolgenden Pflichtspiele der D1.
So hab ich es jedenfalls letzten Endes verstanden. Es gab mal noch eine 14 + 1 Tage-Regel, die gibt es aber anscheinend nicht mehr. Steht jedenfalls in der Jugendspielordnung nicht mehr drin.
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danke
in dem fall sind die ansetzungen immer am we.sa und so.,je nach staffeleinteilung
kann sich dieser spieler auch in der d2 festspielen? -
Fest spielt sich der Spieler nur in einer höheren Mannschaft. Also: in einer D2 kannst Du Dich nur bezüglich einer D3 festspielen. Ergänzung noch: Zwei Fplichtspiele Pause, dann am NÄCHSTEN Kalendertag. Also Samstag pausieren, nächsten Samstag 11 Uhr pausieren und 14 Uhr in der D2 antreten ist nicht. Erst Sonntag spielberechtigt.
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Die Regelungen sind in den Verbänden (manchmal sogar in den Kreisen) unterschiedlich.
Damit Du hier eine korrekte Antwort bekommst, solltest Du Deinen Landesverband angeben. -
Die Regelungen sind in den Verbänden (manchmal sogar in den Kreisen) unterschiedlich.
Damit Du hier eine korrekte Antwort bekommst, solltest Du Deinen Landesverband angeben.
Ich fänds tatsächlich mal interessant, die verschiedenen Varianten kennenzulernen. Das Thema wird im NFV-Forum auch ständig nachgefragt. Und bei uns zwischen den Trainern auch. -
das wäre der sfv
warum gibt es da mehrere bzw. verschiedene regelungen?
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das wäre der sfv
warum gibt es da mehrere bzw. verschiedene regelungen?
Warum gibt's keine einheitliche Schulform? Viele Verbände, viele Meinungen -
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sachsen
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Zitat von »Follkao«
Die Regelungen sind in den Verbänden (manchmal sogar in den Kreisen) unterschiedlich.
Damit Du hier eine korrekte Antwort bekommst, solltest Du Deinen Landesverband angeben.
ist sachsen so ein prob? -
Offensichtlich ist niemand aus Sachsen hier.
Aber im www gibt´s ja alles.
§68http://www.sfv-online.de/image…neu_01.07.2012_040612.pdf
Ob die D1 als "höherklassig" zu bezeichnen ist, musst Du wohl mit Deinem Verband klären.
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Ich habe kein Dokument gefunden, was direkt für Jugendmannschaften gilt. Also gehe ich davon aus, dass die "normale" Spielorndnung auch für Jugendmannschaften herangezogen wird. Dann gilt nach http://www.sfv-online.de/image…pielbetrieb_2012_2013.pdf
ZitatAlles anzeigenB. Wechsel innerhalb des Vereins / Einschränkung der Spielerlaubnis
> Allgemeine Wartefristen - § 68 Nr. 2 a) SPO
Nach einem Einsatz in einem Pflichtspiel einer höherklassigen Mannschaft sind Spieler erst nach einer Wartefrist von 10 Tagen wieder für Spiele unterklassiger Mannschaften dieser Altersklasse spielberechtigt. Innerhalb der Kreisspielklassen beträgt die Wartefrist 5 Tage.
• Die Wartefrist gilt zur Vermeidung von Störungen des Wettbewerbs jetzt auch bei Einsätzen in unterklassigen Mannschaften ohne Aufstiegsrecht
• Die Wartefrist gilt nur für unterklassige Einsätze in derselben Altersklasse
• Dabei gilt die Wartefrist von oben nach unten, d. h.: Nach einem Einsatz in Landes- oder Bezirksliga darf der Spieler erst nach 10 Tagen wieder unten (auch in Kreis- oder Stadtspielklassen) eingesetzt werden.
• Ausnahme U23-Spieler:
Dies gilt aber nicht für den Einsatz von U23-Spieler in Herrenmannschaften, aus Gründen der Nachwuchsförderung und der gebotenen Spielpraxis können diese Jugendspieler ohne besondere Wartefristen in anderen Herren- Mannschaften des Vereins eingesetzt werden (für Vereine mit Mannschaften in A- oder B-Junioren- Bundesliga gilt § 28 a der DFB- Jugendordnung)
• Ausnahme von der Ausnahme an den letzten vier Spieltagen
Etwas anderes gilt zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrung in der saisonentscheidenden Phase nur an den letzten vier Saison- Spieltagen für die unterklassigen Mannschaften. Bei diesen Spielen, die sich nach dem Rahmenterminplan ergeben, sind die Wartfristen auch für U23-Spieler einzuhalten. Diese Spieler dürfen an den letzten vier Spieltagen nach einem höherklassigen Einsatz erst nach Ablauf der Wartefristen wieder in unteren Klassen eingesetzt werden>Besonderheit Stammspielerregelung (§ 68 Nr. 2 b) SPO)
Wenn die höherklassige Mannschaft an einem Wochenende kein Pflichtspiel hat, dann können an diesem Wochenende nur maximal zwei Stamm- Spieler dieser Mannschaft unterklassig eingesetzt werden.
• Definition des Stammspielers:
Spieler, die in mindestens 50 % der bisherigen Pflichtspiele des laufenden Spieljahres in höher klassigen Mannschaften zum Einsatz gekommen sind. Die Einstufung als Stammspieler richtet sich nach dem Einsatz in Meisterschafts- und Pokalspielen und beginnt schon mit erstem Spiel, d.h. hat ein Spieler nach zwei Spieltagen einmal oben gespielt, wird er bereits als Stammspieler behandelt.
• Wenn die höherklassige Mannschaft am Wochenende ein Pflichtspiel bestreitet, ist an diesem Wochenende der Einsatz von Stammspielern dieser Mannschaft in unterklassigen Mannschaften ohne Begrenzung möglich (Gefahr der Wettbewerbsbeeinflussung durch Abstellung von Stammspielern ist dann eher gering).
Achtung:
Weitergehende Einsatzbeschränkungen für Stammspieler, insbesondere für die Zeit zwischen 1. und 2. Halbserie und nach dem letzten Spiel der Saison, bestehen jetzt nicht mehr.Also konkret zu Deiner Frage
Zitatbeispiel:ein d1 spieler spielt sa. ein d1 spiel ,dann so ein d2 spiel(grund spieler fehlen),dann die woche später so.wieder ein d1spiel,
Bis hierhin gehts!
Zitatmi ein d2 spiel
geht nicht, da Wartefrist 5 Tage nicht eingehalten
Zitatund dann wieder we ein d1--- sprich der spieler wird in beiden mannschaften eingesetzt.geht das

Disclaimer: Alles ohne Gewähr - frag Deinen Jugendleiter, der muss das verbindlich wissen.
Grüße
Oliver -
recht vielen dank,jetzt habe ich es verstanden

