Erfolgt die Abmeldung zwischen dem 1. Juli eines Jahres und dem 30. April des folgenden Jahres und stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel zu, so erhält der Spieler/die Spielerin eine Spielberechtigung für Pflichtspiele des aufnehmenden Vereins nach Ablauf von drei Monaten nach dem Tag der Abmeldung.
Stimmt der abgebende Verein einem Wechsel nicht zu, erhält der Spieler/die Spielerin eine Spielberechtigung für Pflichtspiele nach Ablauf von sechs Monaten nach dem Tag der Abmeldung.
Also 3 oder 6 Monate Sperre, je nachdem, wie sich der Alt-Verein verhält. Die zum Wechseln notwendigen Schritte sind in §10 ausführlich dargestellt.