Vereinswechsel und dann Sperre

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  • Hallo Leute,


    Ich hätte mal eine Frage bezüglich eine Vereinswechsels!
    Es ist nun folgendes passiert. Ich habe eine Herren-Mannschaft trainiert, diesen posten dann aber aufgegeben mangels Zeitgründen! In folge dessen waren manche Spieler mit meinem Nachfolger nicht ganz zufrieden und wollten zur halbserie wechseln!


    Der Verein sperrte aber nun diesen Spieler für den rest der Saison (also die komplette rückrunde)
    Er hat stehts seinen Beitrag bezahlt und auch rechtzeitig gekündigt..



    Meine Frage ist nun ob der Verein das überhaupt machen darf, oder ob wir da iwas gegen machen können? Kann man beim Kreis oder beim Landessportbund iwie dagegen angehn?


    Wäre über antworten sehr dankbar!


    Lieben Gruß ZeRoX

  • also bei uns in BaWü ist das ganz klar geregelt dass man in der Winterpause nur mit Zustimmung des abgebenden Vereins wechseln kann ansonsten bleibt der Spieler gesperrt. Es sei denn die Vereine die Vereine einigen sich auf eine Ablösesumme. Der abgebende Verein kann jederzeit die Sperre zurücknehmen.


    mfg

  • Ich bin in der Schweiz als Trainer tätig. Wenn ein Erwachsener, denn Club wechseln will gibts einfach eine Ausbildungsentschädigung. Im Juniorenbereich gibts überhaupt keine Probleme... da ist von Sperre gar nicht die Rede... Kann nicht verstehen, dass der Stammclub den Spieler nicht frei gibt. Jedoch würde ich es auch nicht verstehen, wenn der neue Club nicht bereit währe eine Entschädigung zu zahlen, da es sich hier um einen fertig ausgebildeten Spieler handelt.


    Grüsse TRPietro

  • danke für die infos habe mir die frage selber beantwortet noch.. nächstesmal google ich vorher :)


    Der abgebende Verein hat die Freigabe verweigert. Die Spielerlaubnis wird daher zunächst grundsätzlich zum 1. November des Spieljahres erteilt, das auf den Antragseingang folgt, Allerdings - so eine weitere Bestimmung - muss die Spielerlaubnis spätestens 6 Monate nach dem letzten Pflichtspiel-Einsatz des Spielers erteilt werden,
    Eine Verkürzung der Wartefrist durch Zahlung der vorgeschriebenen Ausbildungs- und Förderungsentschädigung an den abgebenden Verein ist in der Wechselperiode I prinzipiell möglich.


    So laut NFV (Niedersächsischer Fußballverband)


    lg zerox