Spielrtransport

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  • Bei uns wird den Eltern dringend angeraten einen Familienvertrag abzuschließen,sonst sieht es schlecht aus mit Versicherung.Mitglieder sind komplett (Fahrzeug und Personen)über den Beitrag abgesichert.Du als Trainer brauchst dir weder mit dem Vereinsbus noch dem privaten PKW sorgen machen.

    mic.

    Giovanni Trappatoni :Fußball ist Ding, Dang, Dong. Es gibt nicht nur Ding :!:

  • In unserem Verein sind auch die Fahrten der Eltern mit abgesichert. Die zu Heim und Auswärtsspielen sowie die Trainingsfahrten

    Informier die mal bei deinem Jugendleiter oder Geschäftsführer

  • Alle Angaben ohne Gewähr!

    1. Du hast eine Pkw Haftpflichtversicherung, das dokumentiert dein amtliches Kennzeichen.

    2. Ereignet sich ein schuldhafter Unfall deinerseits und Personen in deinem Pkw werden durch dein Verschulden verletzt, haben die GEschädigten in deinem Pkw einen Anspruch an dich, hier

    Schmerzensgeld, Rente, Kosten für Behandlung körperlicher Schäden.

    Du zahlst bei einer Rente bist Du oder der Verletzte stirbt.

    Damit du nicht wirklich bezahlen mußt, zahlt die Pkw-Haftpflicht diese Dinge, deshalb wird sie ja in Euro hinsichtlich der Sach.- und Personenschadendeckungssumme unterschieden.

    In diesem Zusammenhang habe ich für mich zwei Dinge abgespeichert, ohne sie wirklich erklären zu können:

    zusätzliche Insassenversicherungen sind völliger quatsch und Geldmacherei der Versicherung

    und

    die Versicherung über den Verein ist zwar Pflicht für den Verein, aber auch was für den Popo.

    Wichtig ist, dass du absolut nüchtern bist (versteht sich eigentlich von selbst), also auch kein Restalkohol, Medikamentenmißbrauch und Drogenreste in deinem Körper sind. Da gibt es Versicherungen, die im Falle eines Unfalles dann extreme Probleme bereiten könnten (Regressnahme des Versichertern).

    Zudem möchte ich -wenn ich höre Vereinsbus- daran erinnern, dass man zum Führen eines Vereinsbusses mit max. 8 Fahrtgästen fahren darf. Also incl. Fahrer max. 9 Personen, ansonsten benötigt man einen Personenbeförderungsschein. Wer den nicht hat, fährt ohne Fahrerlaubnis und das mit Unfall und Verletzten und noch schuldhaft, na herzlichen Glückwunsch. Das wäre eine Verkehrsstraftat! Zudem würde sich der Verantwortliche im Verein gegebenenfalls mit schuldig machen, wenn er diese Fahrten zuläßt oder gar anordnet. Also seid vorsichtig. Gruß Andre

    Nachtrag: Bei einem Unfall, den du nicht verschuldet hast, hast du und die Insassen den Unfallgegner als Adressat.

    Die Unfallversicherung des Vereins ist max. als Zusatzversicherung anzusehen, eventuell holt sich deine Kfz.-Versicherung die ausgezahlte Kohle auch dort zurück, aber das kann einem ja egal sein.

    Einmal editiert, zuletzt von Andre ()