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Aus der Presse ist zu entnehmen, dass die Festgenommenen drei Jahre Stadionverbot erhalten haben. Dieses Stadionverbot gilt Bundesweit.
Soweit ich invormiert bin, gilt es bis in die dritte Liga.
Dazu werden diese Personen wahrscheinlich mit einer weiteren Strafe gem. Strafgesetzbuch parallel belegt. Zudem könnten noch zivilrechtliche Ansprüche gegen sie geltend gemacht werden...z.B.
Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen Sachbeschädigung.
Bei meiner Frau ist eine Lederhandtasche versaut. Bier oder Urin auf dunkelrotem Leder: Schaden: 120 Euro...es war ihr vorletztes Weihnachtsgeschenk. Bier auf Leder ....macht doch nichts?
Ganz ehrlich, ich empfinde Genugtung, Schadenfreude, sorry und Asche über mein Haupt.
Übrigens - auch aus der Presse - ...dauern die Ermittlungen an. Da werden sicherlich noch einige andere überführt und zur Rechenschaft gezogen.
Es gibt ja noch einen schönen Paragraph nähmlich der 27 StGB....BEIHILFE.
Wer dem Täter beim Umringen während seines "Kackgeschäftes" in den Becher....dabei hilft, im Wissen was er gleich tun wird...leistet meiner Meinung ...vorsichtig ausgedrückt...Beihilfe. Derjenige könnte, wenn das so zutrifft fein als Täter mitbestraft werden. Dann dürften da wohl noch einige Dutzend hinzukommen und auch das würde mich tierisch freuen. Ich hoffe das da aus den Vollen geschöpft wird und immer schön auf die Zwölf.
Grüsschen!
Stadionverbote gibt es sicherlich für die Umstehenden, die "Beihilfe" geleistet haben. Dafür reichen schon kleinere Vergehen aus. Z.B. das Anbringen von Aufklebern im Stadion auf den Wellenbrechern in Wolfsburg -> 3 Jahre Stadionverbot.
Allerdings ist beim DFB Becherwurf nicht gleich Becherwurf. Wird der Becher vom Zuschauer auf andere Zuschauer oder Spieler geworfen, hat das ein bundesweites Stadionverbot zur Folge. Wird das Wurfgeschoss (hier eine gefüllte Trinkflasche) gezielt vom Spielfeldrand auf einen Zuschauer geworfen, wird für den Spieler (Paolo Guerrero) kein Stadionverbot verhängt.