Liebe Fußballfreunde,
ich bin ganz neu hier und möchte mich bei allen erst einmal begrüßen.
ich bitte Euch mir bei folgendem Problem weiter zu helfen. Beim Wegfall der Wartefrist bei Spielerwechseln zwischen den Stichtagen.
Es steht in der Satzung "bei Auflösung eines Vereines oder Einstellung seines Spielbetriebes vor dem 31.März".
Ich habe mir der Wortstellung Einstellung des Spielbetriebes Fragen und Zweifel. Wir haben unsere Mannschaft im November 2012 aus dem
Wettbewerb der Kreisklasse zurück gezogen. Wir haben jetzt eine Freizeitmannschaft die aber weiterhin im Fußball-Verband Mitglied ist.
Liegt in unserem Fall eine Einstellung des Spielbetriebes vor? Meiner Meinung nach nein, denn wir soielen ja weiter Fußball zwar auf
Freizeitbasis aber es wird gespielt. Eine Einstellung ist für mich wenn wir jetzt gesagt hätten Fußball geht nicht mehr, wir spielen ab sofort
Volleyball. Das wäre meiner Meinung nach eine Einstellung oder liege ich hier falsch? Bitte klärt mich auf.
Im voraus schon einmal Danke all denen die mir einen Rat geben können.
Gruß fakebuggin
