Wartefrist bei Vereinsauflösungen

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  • Liebe Fußballfreunde,
    ich bin ganz neu hier und möchte mich bei allen erst einmal begrüßen.
    ich bitte Euch mir bei folgendem Problem weiter zu helfen. Beim Wegfall der Wartefrist bei Spielerwechseln zwischen den Stichtagen.
    Es steht in der Satzung "bei Auflösung eines Vereines oder Einstellung seines Spielbetriebes vor dem 31.März".
    Ich habe mir der Wortstellung Einstellung des Spielbetriebes Fragen und Zweifel. Wir haben unsere Mannschaft im November 2012 aus dem
    Wettbewerb der Kreisklasse zurück gezogen. Wir haben jetzt eine Freizeitmannschaft die aber weiterhin im Fußball-Verband Mitglied ist.
    Liegt in unserem Fall eine Einstellung des Spielbetriebes vor? Meiner Meinung nach nein, denn wir soielen ja weiter Fußball zwar auf
    Freizeitbasis aber es wird gespielt. Eine Einstellung ist für mich wenn wir jetzt gesagt hätten Fußball geht nicht mehr, wir spielen ab sofort
    Volleyball. Das wäre meiner Meinung nach eine Einstellung oder liege ich hier falsch? Bitte klärt mich auf.


    Im voraus schon einmal Danke all denen die mir einen Rat geben können.


    Gruß fakebuggin

  • "Spielbetrieb" bezieht sich m.W. auf die Teilnahme an offiziellen Spielen im Rahmen des DFB und seiner untergeordneten Verbände. Also alle Spiele, die man auf fussball.de sehen kann. Was bedeutet denn "auf Freizeitbasis"? Habt Ihr da gegen andere Vereine gespielt? Wer hat die Spiele organisiert?


    Grüße
    Oliver

  • Wir können spielen gegen wen wir wollen. Ist dann aber nur ein Freundschaftsspiel.
    Wir müssen auch einen Spielberichtsbogen ausfüllen. Organisieren machen wir selber.
    Die Ligaspiele die wir vor dem zurückziehen der Mannschaft gemacht haben heißen offiziell Wettbewerb.
    Dieser Bllödsinn mit diesen zweideutigen Formulierungen immer, das kappiert nur ein Anwalt was gemeint ist.