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fussballskandal köln gibt was neues
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ok funzt nicht:
Die Bezirksspruchkammer I (BSK) des Fußball-Verbandes Mittelrhein e. V. hat am gestrigen Montag in der Sportschule Hennef ihre Entscheidungen über die Berufungen der Vereine DJK Löwe und Germania Nippes getroffen. Nach ausführlichen Verhandlungen, an denen neben den genannten Vereinen auch Vertreter der Spvg. Rheinkassel/Langel und des Fußballkreises Köln teilnahmen, hat die Berufungskammer die erstinstanzliche Entscheidung der Kreisspruchkammer Köln im Wesentlichen bestätigt, jedoch auch einige Änderungen vorgenommen.
Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stand zur Überzeugung der Kammer fest, dass der Verein DJK Löwe beim Spiel der Kreisliga D gegen die Spvg. Rheinkassel/Langel durch grob unsportliches Verhalten seiner Spieler das Spielergebnis von 1:54 verschuldet hat, das den weiteren Berufungsführer Germania Nippes letztlich den Aufstieg in die Kreisliga C kostete. Deshalb wurde der Verein zu einer Geldstrafe von 500 Euro und die beteiligten Spieler zu einer Sperrstrafe von einem Jahr verurteilt.
Von einer Bestrafung der 1. und 2. Mannschaft des Vereins DJK Löwe sah die Kammer hingegen ab: Sie kassierte die von der Vorinstanz erkannte Herabstufung der 1. Mannschaft in die Kreisliga D, den Punktabzug für die 2. Mannschaft und die sportrichterliche Empfehlung, die Mannschaft Germania Nippes II in einem freien Platz in der Kreisliga C einzugliedern. Schließlich wurde dem Verein DJK Löwe zur Auflage gemacht, bis zum 31. Oktober 2008 einen Betrag von 2.000 Euro an Germania Nippes zu zahlen.
BSK-Vorsitzender Norbert Schneider führte in seiner mündlichen Urteilsbegründung insbesondere aus, dass es für eine Wertung des Spiels keine technische und rechtliche Grundlage gibt, weil es keinen zulässigen Einspruch des Vereins Germania Nippes gibt, der für eine solche Spielwertung zwingend Voraussetzung ist. Gleichwohl hätten die Spieler der 2. Mannschaft von DJK Löwe durch ihr grob unsportliches Verhalten für das Spielergebnis gesorgt, welches schließlich Rheinkassel/Langel den Aufstieg ermöglichte und diesen für Germania Nippes zunichte machte. Hierdurch ist Germania Nippes ein Schaden in Höhe der Spielbetriebsaufwendungen für eine Saison entstanden, den DJK Löwe wieder gut zu machen hat. Hierdurch erklärt sich die Geldauflage.
Nachdem die Kammer gegen ihre Entscheidung die Revision zur Verbandsspruchkammer nicht zugelassen hat, ist das Urteil rechtskräftig und im verbandlichen Instanzenzug nicht mehr angreifbar. Mit einer Anfechtung der Entscheidung vor der ordentlichen Gerichtsbarkeit wurde am Abend nicht gerechnet.
Die Sportrechtssache hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt, nachdem im einem Spiel der Kreisliga D im Fußballkreis Köln am 01. Juni 2008 die 2. Mannschaft der DJK Löwe gegen die SpVg. Rheinkassel/Langel II mit 1:54 unterlegen war und die Kölner Spruchkammer erstinstanzlich empfindliche Strafen verhängt hatte.
(Quelle: Homepage FVM)
