Beiträge von Abstiegsgespenst

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    Der Blödsinn dabei ist, dass man damit bei versäumten Fristen Vereinen und Kindern die Möglichkeit nimmt, zu spielen. Dabei geht es ja um genau das.

    Ja, eben.

    Vielleicht gibt es ja auch Kids, denen sowas weniger ausmacht. Für meinen Großen ist der Wettkampf aber das Größte an der Sache und er hatte das jetzt über ein Jahr nicht. Mehr will ich ihm einfach nicht zumuten, zumal goldenes Lernalter und so :)

    Schlussendlich haben wir mittlerweile zusammen mit dem Verein eine Lösung gefunden. Er bekommt ein Gastspielrecht bei einem anderen Verein.

    Und da der Präsident unseres Stammvereins der festen Überzeugung ist, dass eine Nachmeldung im Winter möglich ist, setzen wir uns dann nochmal zusammen und entscheiden, ob er wieder zurückkehrt oder komplett wechselt.


    Aber eure C Jugend kann Testspiele gegen andere D Jugenden machen.


    Gibt es bei euch kein Zweitspielrecht?

    Leider ist bei uns die Jugendarbeit nicht ganz so vorbildlich. Wir haben eigentlich nur eine D-Jugend (Mädchen und Jungs gemischt, teilweise mit E-Junioren aufgefüllt) und eine F-Jugend. Es gibt zwar C-Jugend Spieler im Verein, aber nicht genug, um eine Mannschaft zusammenzukriegen.

    Für die gibt es auch seit Längerem ein Gastspielrecht.


    Und wegen des Zweitspielrechts:

    Soweit ich verstanden habe, ist das im Juniorenbereich vom Grundsatz her das gleiche wie ein Gastspielrecht.

    Unterschiede gibt es offenbar nur bei Anmelde- und Sperrfristen.

    Das wäre evtl wichtig geworden, hätte der Verein einer Gastspielgenehmigung nicht zugestimmt.


    Nochmals Danke an alle. Hat mich auf jeden Fall weitergebracht :thumbup:

    Habe nachträglich noch eine Info vom Verband bekommen. Wenn die Mannschaft nicht gemeldet wurde, dürfen keine Spiele ausgetragen werden, dazu zählen leider auch Freundschaftsspiele.

    Und da die Meldung immer für die komplette Saison erfolgt, bin ich mir auch nicht sicher, unter welchen Voraussetzungen für die Rückrunde überhaupt nachgemeldet werden könnte.

    Wenn der Verein jetzt trotzdem Freundschaftsspiele vereinbart, unter dem Motto "muss ja keiner mitkriegen", gäbe es vermutlich auch Probleme beim Versicherungsschutz bei Unfällen/Verletzungen, oder?

    Hallo zusammen,


    habe eine Frage, die mir die diversen DFB- und Verbandsseiten vom Badischen Fussballverband nicht wirklich beantworten können.

    Dabei bin ich auf dieses Forum aufmerksam geworden und hoffe, jemand kann mir ein paar Tipps geben.


    Folgende Situation:

    Mein Sohn (D-Jugend/2010er Jg) spielt seit er vier Jahre alt ist in einem Verein unseres Wohnortes.

    Der Verein ist recht klein, hat praktisch nur eine Juniorenmannschaft und,

    obwohl es auch in der Vergangenheit häufig organisatorische Schwächen gab,

    (Trainer kommt regelmäßig zu spät zum Training, Training fällt oft wegen "schlechtem" Wetter aus, Ansetzung von Freundschaftsspielen ohne Rücksprache mit den Eltern, hohe Spieler Fluktuation, etc.)

    haben wir dem Verein immer die Treue gehalten. Auch, weil er sich dort recht wohl fühlt und Freunde hat.


    Nach Corona und der wirklich langen pflichtspielfreien Zeit, haben wir uns jetzt so richtig auf die kommende Herbstrunde gefreut.

    Die Tatsache, dass die Eltern keine Info bekommen haben, dass die Runde bereits am 18.09. beginnt, geschenkt.

    Auch, dass bislang die Regeln, die ab der D-Jugend gelten, noch in keinem Training geübt wurden, lassen wir durchgehen.

    Jetzt mussten wir gestern jedoch feststellen, dass der Verein keine Junioren Mannschaft gemeldet hat. Angeblich hätte der Verband Mist gebaut ...

    Nachprüfen kann man das wohl nicht. Uns wurde nun gesagt, dass man alles versuchen würde die Mannschaft nachzumelden.

    Falls das nicht möglich sein sollte, möchte man sich um Freundschaftsspiele kümmern...:rolleyes:


    Man kann sich vorstellen, auf welche Begeisterung das bei meinem Sohn gestoßen ist ;(

    Der Wettbewerb ist für ihn mit das Wichtigste.


    Nun zu meiner Frage:

    Gibt es eine Ausnahme- oder Härtefallregelung in so einem Fall, sodass er auch ohne Wartefristen noch nach dem 15.07. wechseln kann?

    Ich habe feststellen müssen, dass das jeder Verband ein wenig anders handhabt. Die Frage wäre also, ob es von DFB Seite dazu Regeln gibt?

    Die einzige Alternative, die ich gefunden habe, ist eine Gastspielgenehmigung. Oder greift hier evtl. auch die Zweitspielgenehmigung?


    Bin dankbar für jeden Hinweis.


    Viele Grüße