Beiträge von Vorstopper

Du bist noch kein Trainertalker? Registriere dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!

Du bist Trainertalker? Zur Anmeldung

    Hallo zusammen,


    ich habe mit großem Interesse diese spannende Diskussion verfolgt und freue mich sehr, dass sie Thematik aus so unterschiedlichen Blickwinkeln beschrieben wurde.


    Bei uns ist die Situation ähnlich, aufgrund der personellen Situation können wir keine B-, bzw C-Jugend melden. Unterschiedliche Herangehensweisen wurden diskutiert und wir plan(t)en nur eine B zu melden und diese durch die C zu vervollständigen. C-Jugendlichen, die denken hierbei überfordert zu sein, wollten wir über Zweitspielrechte abgeben um sie im nächsten Jahr wieder einfacher an Bord zu bekommen. Die restlichen B- und C-Jugendlichen bilden dann die B-Jugend und wir ermöglichen ihnen so weiterhin ihren Mannschaftssport am Ort nachzugehen. Soweit zur Planung.


    Real entwickelt es sich nun so, dass die 2 oder 3 Leistungsträger der B-Jugend finden, dass sie bei dieser Lösung als Mannschaft nicht mehr schlagkräftig genug sind und wollen abwandern. Prima, genau diese zu halten war Sinn der Aktion. Von den Eltern wurde im Vorhinein gesagt, dass das Mitspielen bei der A-Jugend nicht in Frage kommt, da diese im Nachbarort trainiert (wir haben JSG),die Fahrerei nervt und die Kinder dann überfordert sind.


    So überlegen wir jetzt die "Rolle rückwärts": C-Jugend doch melden, hier liegen keine Abmeldungen vor. Die B-Jugend nicht melden und die Jugendlichen, die abwandern wollen, mit Zweitspielrechten auszustatten.


    Soviel zur Siutation, meine Fragen zum im Thread angesprochenen Thema:
    Bei der Abgabe der Spieler an einen anderen Verein würden wir eigentlich die Ausblidungsentschädigung erwarten, jedoch denke ich, es ist sinnvoller auf diese zu verzichten und vertraglich zu regeln, dass wir die Spieler ebenso ohne Entschädigung zurückbekommen wenn diese das in Zukunft irgendwann wollen würden. Und, falls der Spieler den aufnehmenden Verein dann wieder verlassen sollte, hier dann eine weitaus höhere Entschädigung gezahlt wird, wir an dieser mit einem Anteil von x% beteiligt zu werden.


    Hat jemand Erfahrung mit dieser Vorgehensweise? Gibt es irgendwo Musterverträge oder hat jemand Bedenken bei dieser Überlegung? :)


    Sonnige Grüße,
    der Vorstopper.