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Anruf beim Landessportbund: Es gibt Richtlinien, die zu einer Beantragung der Zuschüsse beachtet werden müssen (hat hier einer von Euch bereits als Link eingesetzt). Die eigentliche Ausschüttung liegt aber in den KSB's (Kreissportbund, was ist eigentlich die Mehrzahl, ..Bünde? ). Damit ist nicht nur die Höhe, sondern die gesamte Art der Festlegung der Zuschüsse gemeint. Ähnlich wie beim Fussball dfb und Landesverbände, der Landessportbund gibt grobe Richtlinien und Empfehlungen aus, unten kann dann aber jeder machen, was er will.
Anruf beim Kreissportbund: In unserem Kreis gibt es derzeit 2,20 Euro pro durch einen lizenzierten Trainer gehaltene Übungsleiterstunde als Zuschuss. Im Klartext: Für jeden lizenzierten Trainer (ab Fachübungsleiter C aufwärts, ein Unterschied zwischen den Lizenzen wird nicht gemacht) kann der Verein entsprechende Zuschüsse beantragen. Der Verein muss dazu die Lizenz an den Landessportbund melden, aus diesen Meldungen heraus zieht sich der Kreissportbund dann die zuschussberechtigten Vereine und sendet diesen einen Verwendungsnachweis zu, in dem die Stunden pro Trainer und Halbjahr eingetragen werden müssen. Zum jeweiligen Stichtag 15.07 bzw. 15.01. muss dieser dann beim KSB vorliegen. Pro Übungsleiter dürfen max. 100 Stunden pro Halbjahr eingetragen werden. Eine genaue Überprüfung findet nicht statt, "wenn ein Verein mit 50 Mitgliedern aber 10 Übungsleiter angibt wird man schon mal stutzig beim KSB". Ein Übungsleiter darf in unserem Kreis, wenn er denn soviel Zeit hat, sogar in mehreren Vereinen jeweils bis zu 100 Stunden tätig sein! Die Gelder kommen zusammen durch den Landkreis und den Landessportbund, danach richtet sich dann auch der genau auszuschüttende Betrag, in den letzten Jahren ist er bei uns von 2,42 Euro eben auf diese 2,20 Euro gesunken, aber dies sei derzeit stabil, "da der LSB diese Förderung für sehr wichtig hält".
Somit habe ich mein Ziel erreicht, ich kann genau sagen, wieviel Geld unser Verein beantragen darf und dann auch bekommt, diese Aussagen "so viel ist das nicht" oder "das variiert immer sehr" können damit in die Tonne!! Wichtig ist aber natürlich, dass dem Trainer auch ein entsprechendes Honorar gezahlt wird, für das der entsprechende Zuschuss beantragt werden kann!! Der Zuschuss beträgt ca. ein drittel (genaues bekomme ich evt. noch) des gezahlten Honorars, also müsste ich vom Verein mindestens 6,60 Euro bekommen. Diese kann der Trainer ggf. auch als Spende wieder zurück überweisen, aber das Geld muss halt fließen. Es gibt lt. dem Kollegen beim KSB natürlich auch Vereine, wo das nicht der Fall ist, da gilt dann bloß nicht erwischen lassen.
Fragt aber einfach bei Eurem KSB nach, es ist wohl noch unterschiedlicher als unsere Ausschreibungen für den Spielbetrieb Danke für Eure Hilfe und Denkanstöße
Das kann ich als "Schatzmeister" bestätigen, da ich die ABrechnungen mit dem KSB erstelle.