danke für die infos habe mir die frage selber beantwortet noch.. nächstesmal google ich vorher ![]()
Der abgebende Verein hat die Freigabe verweigert. Die Spielerlaubnis wird daher zunächst grundsätzlich zum 1. November des Spieljahres erteilt, das auf den Antragseingang folgt, Allerdings - so eine weitere Bestimmung - muss die Spielerlaubnis spätestens 6 Monate nach dem letzten Pflichtspiel-Einsatz des Spielers erteilt werden,
Eine Verkürzung der Wartefrist durch Zahlung der vorgeschriebenen Ausbildungs- und Förderungsentschädigung an den abgebenden Verein ist in der Wechselperiode I prinzipiell möglich.
So laut NFV (Niedersächsischer Fußballverband)
lg zerox
