Mehrere Spieleinsätze an einem Wochenende möglich?

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  • Hallo,


    ich möchte mich erst einmal kurz vorstellen............


    Ich bin Mutter von zwei Kindern und meine 9jährige Tochter spielt nicht nur Fußball, sie lebt diesen Sport regelrecht. ;) In ihrer Jungsmannschaft bin ich außerdem seit dieser Saison, also noch ganz frisch, Co-Trainerin.


    Meine Tochter spielt in ihrem Stammverein in einer E-Junioren-Mannschaft und mit Zweitspielrecht in einem Frauenfußballverein in einer E-Juniorinnen-Mannschaft. Beide Vereine gehören dem Südwestdeutschen Fußballverband an. Die Juniorinnen spielten letzte Saison noch nicht in der Runde mit, sondern bestritten lediglich Freundschaftsspiele und Turniere. Diese Saison nehmen sie an der F-Junioren-Runde teil.


    Nun meine Frage: Die Spiele der beiden Mannschaften finden meist am gleichen Wochenende, teilweise sogar am gleichen Tag statt. Darf meine Tochter dann an beiden Spielen teilnehmen oder gibt es eine Regelung, dass nur ein Spiel pro Wochenende oder pro Tag bestritten werden darf?


    Ich hoffe es kann mir jemand weiterhelfen? Luisa ist das einzige Mädchen im Jungsverein mit Zweitspielrecht und dort kennt man sich mit diesem Thema leider so garnicht aus.


    Vielen Dank.


    LG,
    Mel

  • Da musst du dir die Jugendordnung deines Verbandes durchlesen, dass ist nämlich überall anders geregelt.


    Bei uns im NFV z.B. sind Einsätze am selben Tag nicht erlaubt, mehrere Einsätze an verschiedenen Tagen am Wochenende aber kein Problem. Bei uns hat eine Spielerinn letzte Saison regelmäßig Freitags C-Jugend, Samstags D-Jugend und Sonntags C-Juniorinnen gespielt.


    Selbst wenn es aber erlaubt ist in einem Verband mehrmals an einem Tag zu spielen würde ich davon abraten.

  • In der jeweiligen Spielordnung ist das zu finden. Aber es gilt für Junioren oftmals eine andere wie für Juniorinnen.


    Was jedoch grunsätzlich der Fall ist, dass minderjährige Spieler nur einmal am Tag eingesetzt werden dürfen.


    Falls deine Tochter bei zwei Mannschaften am selben Tag spielt, kann der Gegner gegen die Spielwertung Einspruch einlegen und er bekommt im Normfall recht.

  • Größeres Problem: Das Zeitspielrecht gilt nicht für den Spielbetrieb in dem auch der Erstverein am Spielbetrieb teilnimmt. Daher nicht für den Einsatz von Mädchenmannschaften an Juniorenrunden.
    Sondern nur für die Teilnahme an Juniorinnenligen.
    Macht auch Sinn!

  • In der jeweiligen Spielordnung ist das zu finden. Aber es gilt für Junioren oftmals eine andere wie für Juniorinnen.


    Was jedoch grunsätzlich der Fall ist, dass minderjährige Spieler nur einmal am Tag eingesetzt werden dürfen.


    Falls deine Tochter bei zwei Mannschaften am selben Tag spielt, kann der Gegner gegen die Spielwertung Einspruch einlegen und er bekommt im Normfall recht.

    Hallo hier im Forum!


    Aus BFV-Sicht ist das richtig was @Easton schreibt. Du musst tatsächlich die Regularien deines Landesverbandes lesen und mit den Verantwortlichen reden.

  • Vielen Dank für eure Antworten!


    Das heißt ich rufe beim Südwestdeutschen Fußballverband an und bekomme dort meine Antwort?


    Leider hab ich den Beitrag von AKjfv überhaupt nicht verstanden. :-/

  • Die Jugendornung gibt es online hier:
    http://www.swfv.de/wDeutsch/SW…nung_Stand_10_07_2017.pdf


    Zu mehreren Spielen an einem Tag steht da:
    §6 ...Jugendliche sollen an einem Tag nur ein Spiel austragen.


    -> da steht "sollen" und nicht "dürfen maximal". Nach meiner Interpretation sind dann auch mehrere Spiele an einem Tag erlaubt. Ob das sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt. Da sehe ich Euch als Eltern in der Verantwortung, dass Eure Tochter nicht "verheizt" wird, auch wenn sie (und der verein) das gerne wollen.



    @AKjfv spricht die Problematik der Spielberechtigung an. Auch dazu finden sich Infos in der Ordnung:


    §8.3.b) Für Juniorinnen, denen der Stammverein keine Spielmöglichkeit in Juniorinnenmannschaften
    anbietet, ist die Erteilung eines Zweitspielrechtes für einen Verein mit Juniorinnenmannschaften
    zulässig. Das Zweitspielrecht wird nur für Juniorinnenmannschaften und für die Dauer eines Spieljahres
    durch die Geschäftsstelle erteilt. Bietet der Stammverein eine Spielmöglichkeit in der nächst
    höheren Altersklasse an, so berechtigt das Zweitspielrecht nicht das Mitwirken in der nächst
    höheren Altersklasse des Antrag stellenden Vereins....


    -> Eure Tochter hat im Stammverein keine Juniorinnenmannschaft, insofern erstmal alles ok. Aber es geht weiter:


    §8.3 c)...Die Erteilung eines Zweitspielrechts darf nicht dazu führen, dass Junioren/Juniorinnen die Spielberechtigung
    für Mannschaften zweier Vereine erhalten, die im Meisterschaftsspielbetrieb gegeneinander antreten.


    -> genau das passiert aber, wenn die Juniorinnenmannschaft in einer Junioren-Spielrunde antritt! Anders wäre es, wenn die Juniorinnenmannschaft in einer reinen Mädchen-Runde antreten würde. Wobei mir nicht klar ist, ob der Passus bei Euch zutrifft: Spielen die Mannschaften denn im selben Kreis (d.h. treten die potenziell gegeneinander an)?


    Wie immer alles nicht so einfach. Aber das muss eigentlich der Verein klären, nicht du als Elternteil.


    Grüße
    Oliver