Ablösesumme höhere Liga

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  • Hallo!


    Eine meiner B-Juniorinnen wechselt zur neuen Saison aus der Kreisliga in die Frauen Landesliga. Bekommt man da irgendwie eine "Ablöse"? Wenn ja, wie berechnet sich da die höhe? Ich will sie eigentlich gar nicht abgeben aber altersbedingt muss es leider sein :/



    Vielen Dank für die Antworten

  • Auf der Seite des NFV gibt es den Rechner für Ausbildungsentschädigung...allerdings ohne Gewähr... Ausserdem, wenn Ihr dem Mädel keine Möglichkeit geben könnt, weiter zu spielen...wäre eine "Ablöse" sicherlich unfair..

  • Hier eine Beschreibung der Situation in Bayern: http://www.bfv.de/cms/der-bfv/…igung-vereinswechsel.html

  • Bei uns kommt das öfters vor, dass Ablösensummen bezahlt werden und wir spielen in der Landesliga.


    Vor 2 Jahren haben wir insgesamt 400 Euro für 2 Spielerinnen bezahlt. Davon kam eine aus der U17 (Regionalliga) und eine von den Damen (Bezirksliga).
    Und dieses Jahr kam eine Spielerin für 250 Euro aus der Bezirksliga zu uns.


    Auch wir haben schon eine Ausbildungsentschädigung für Spielerinnen bekommen die den Verein gewechselt haben.


    Hier mal ein Auszug aus der Verordnung vom WDFV (Westdeutscher Fussballverband)


    (2) Ersatz der Zustimmung zum Vereinswechsel durch Zahlung einer Entschädigung bei Vereinswechseln von Amateuren gemäß Abs. 1
    (2.1) Bei Abmeldung des Spielers bis zum 30.06. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.08. kann die Zustimmung des abgebenden Vereins bis zum 31.08. durch den Nachweis der Zahlung der nachstehend festgelegten Entschädigung ersetzt werden.
    Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Spielklassenzugehörigkeit der ersten Mannschaft des aufnehmenden Vereins in dem Spieljahr, in dem die Spielerlaubnis für Pflichtspiele erteilt wird. Bei einem Vereinswechsel nach dem 1.05. gilt die Spielklasse der neuen Saison.
    Die Höhe der Entschädigung beträgt bei Spielerinnen der
    1. Frauen-Spielklasse (Bundesliga) 2.500 EUR,
    2. Frauen-Spielklasse 1.000 EUR,
    3. Frauen-Spielklasse 500 EUR,
    unterhalb der 3. Frauen-Spielklasse 250 EUR.


    (2.3) Der Entschädigungsbetrag erhöht sich um 50 % für einen wechselnden Spieler, der das 17. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat, und der die letzten drei Jahre vor dem Wechsel ununterbrochen als Spieler bei dem abgebenden Verein ausgebildet wurde und gespielt hat. Stichtag ist der 01.07. des Spieljahres, für das die Spielerlaubnis erteilt wird.