Regeln - notwendig oder übertrieben?

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  • Kann sein dass sprachlich deine Interpretation möglich und logisch ist, jedoch vermute ich stark, dass mit "Training" hier regelmäßiges Trainieren gemeint ist und nicht eine einzelne "Trainingseinheit". Z.B. ein Spieler wird Mitglied in 2 Vereinen die je Woche 2 mal trainieren, damit er regelmäßig 4 Einheiten bekommt und spielt nur für den Verein bei dem das Spielrecht liegt. wäre wohl gut, diesen Paragrafen präziser zu formulieren.

  • @Ersatzbank


    Regelungen, die 2 Vereine betreffen ergeben sich unter dem Punkt "Zweitspielrecht"!


    Hier scheint es tatsächlich um den Einschüchterungsversuch zu gehen, bei dem einem wechselwilligen Spieler Steine in den Weg gelegt werden sollen.


    Weil man es dem Spieler jedoch nicht verbieten kann, mit einem anderen Verein Kontakt aufzunehmen versucht man die Vereine in die Pflicht zu nehmen. (klappt natürlich nur, wenn sich alle Vereine daran halten)


    Die Verbände sehen die Notwendigkeit bzw. ein ableitbares Recht am Spieler durchaus unterschiedlich, weshalb man den § 21 der Jugendordnung nicht überall findet.


    Im Breitensportbereich kann der Verein jederzeit einem Spieler kündigen. Dieses Recht sollte dann ebenfalls für das Mitglied gelten. Es sei denn, beide Seiten vereinbaren etwas anderes, wodurch beide Seiten gleiche Rechte und Pflichten eingehen.


    Allerdings halte ich eine Wahrung der Interessen des Vereins nach dem Austritt eines Spielers für bedenklich! Ebenso die unterschiedliche Bewertung von Jugendlichen und Erwachsenen in einem Verein!

  • Ebenso die unterschiedliche Bewertung von Jugendlichen und Erwachsenen in einem Verein!

    Die Bewertungsgrundlage sollte sein, dass ob man für das Spielen in einem Verein Zuwendungen bekommt oder nicht. Das Druckmittel Freigabe sollte eigentlich im echten Amateurbereich vollkommen ausreichen.

    Mit den Besten zu siegen kann jeder. Du musst es mit allen können!

  • Im Rahmen der jeweiligen Fristen kann ich doch auch jederzeit als Mitglied kündigen. Aber vielleicht verstehe ich da etwas falsch: Für mich sind Spielberechtigung und Vereinsmitgliedschaft grundsätzlich zwei völlig unterschiedliche Themen. Ich steig mal aus dem Thema aus und lese nur mit.

  • Die Bewertungsgrundlage sollte sein, dass ob man für das Spielen in einem Verein Zuwendungen bekommt oder nicht.

    Hast du das ironisch gemeint? :cursing:


    Denn im Kinder- und Jugendbereich des Breitensports werden übligerweise keine keine Zuwendungen vom Verein für das Spielen :O !


    Oder sollte man nach deiner Meinung fürs Hobby-Kicken vom Verein Geld bekommen? Wenn ja, woraus ergibt sich dieser Anspruch?

  • Nee, da hab ich mich vielleicht misslich ausgedrückt. Ich finde diese Bescheinigungen unerträglich, solange man sich im echten Amateurbereich bewegt. Wenn jemand Geld fürs Kicken bekommt, kann man meinetwegen andere Regeln aufstellen. Aber bei Kindern geht das IMO garnicht.


    Und die Idee dahinter deckt ja nur einen kleinen Teil ab. Ein Probetraining beim Handball kann man damit nicht aufhalten und die kommerziellen Fußballschulen profitieren sogar davon, dass sie Zusatztraining anbieten können...

    Mit den Besten zu siegen kann jeder. Du musst es mit allen können!

  • Nee, da hab ich mich vielleicht misslich ausgedrückt. Ich finde diese Bescheinigungen unerträglich, solange man sich im echten Amateurbereich bewegt.

    Genauso sehe ich es auch! Denn überall dort, wo man partnerschaftlich und fair miteinander umgeht, dürfte es gar nicht zu dieser Form von gegenseitigem Mißtrauen kommen, sodass man meint es über Bescheinigungen regeln zu müssen.


    Gerade im Nachwuchs-Breitensportbereich richtet man mit Verboten eher das Gegenteil von dem an, was eigentlich gewünscht ist. Nämlich eine Vereinsarbeit auf gutem Niveau im Sinne der Mitglieder. Eine gemeinsame Freizeitgestaltung kann hier lediglich auf freiwilliger Basis geschehen. Sobald versucht wird, einen Zwang auszuüben, wird gegen den Kern der ehrenamtlichen Arbeit im Verein verstoßen.


    Nach meiner Meinung darf auch der Verband nicht in die Vereinsautonomie eingreifen, in der die Mitglieder die Statuten bestimmen und der Verband lediglich den Spielbetrieb organisiert.


    Scheinbar halten aber auch einige Verbände die schriftliche Beischeinigung zur Teilnahme am Probetraining als Unfug und realitätsfern.