Ich habe den User so verstanden, dass es um das (zu frühe) EIntrittsdatum geht, vot dem 1.Juni. Keine Ahnung, aber das könnte eben dann als ein Wechsel VOR der Transferperiode angesehen werden.
"Hallo zusammen. Folgender Fall, ein U13 Spieler wechselt vor den 30.6. den Verein also von Verein A zu Verein B. Da die Ausgangslage sich durch Abgänge so gut wie aller Spieler in Verein B verändert hat, würde evtl ein weiterer Wechsel Sinn machen. Frage ist nun, wäre das ohne Probleme möglich noch zu Verein C zu wechseln oder gibt es dann eine weitere Sperrfrist. Aktuell wäre er bis zur Verhandlung mit Verein A für 6 Monate gesperrt. Würde sich also diese Sperrfrist dann auf 9 Monate erhöhen bei einem weiteren Wechsel zu Verein C in dieser Wechselperiode oder bleibt es bei der alten Sperrfrist?"
Für den WFV gilt dann folgendes (Stichtag ist der 15.07.)
- Spielberechtigt ab 16.07. für Verein B.
Wenn der Spieler jetzt sich von Verein B abmeldet und dieser eine Zustimmung erteilt, dann ist der Spieler ab 16.07. für Verein C spielberechtigt.
Wenn Verein A keine Zustimmung erteilt, dann ist der Spieler bis 1. November gesperrt.
Das gleiche gilt für Verein B, der inzwischen auch eine Zustimmung erteilen muss.
Eine längere Sperre als 1. November wäre hier nicht möglich, da der Spieler sich nach wie vor rechtzeitig vor dem 15.07. bei seinem Verein abmeldet.