Der muss aber erstmal da sein UND davon Kenntnis haben ODER muss ermittelt werden. . Das ist doch realitätsfremd.
Ich hatte komplett ignoriert, dass es sich um einen Zuschauer handelt und nicht um einen Spieler.
Ein Foto zur Identifikation des Täters nach einer Sachbeschädigung zu machen ist nicht strafbar und greift auch in keine Persönlichkeitsrechte ein. Nur die Veröffentlichung des Bildes würde das tun. (z.B. Facebookseite, Webseite)
juristisch richtig.
Irgendein Rowdy tritt euch am Platz irgendwas kaputt. Ihr dürft ihn weder festhalten, noch könnt ihr den Namen feststellen noch ähnlich. Der spaziert vom Platz, bis ein Streifenwagen da ist wird er lange verschwunden sein
Das ist nicht richtig. Man darf ihn sehr wohl festhalten (§ 127 StPO, Straftatbestand Sachbeschädigung), bis seine Identität festgehalten ist (von der Polizei). Dann erstattet man Anzeige.
Mein erster Kommentar hier bezog sich auf einen Spieler der gegnerischen Mannschaft.