Alles anzeigenDas stimmt so nicht. Das kann in den Jugendordnungen der Landesverbände durchaus anders geregelt sein.
Als Beispiel der entsprechende Absatz aus der Jugendordnung des NFV:
Teilnahme von Spielern am Training und an Freundschaftsspielen anderer Vereine
Den Vereinen ist es untersagt, Junioren/Juniorinnen aus einem anderen Verein am Training
teilnehmen zu lassen oder diese in Freundschaftsspielen sowie in Turnieren einzusetzen. Dies
ist nur dann zulässig, wenn der Verein, für den der Junior/die Juniorin eine Spielerlaubnis
besitzt, seine schriftliche Zustimmung erteilt hat oder ein Gastspielrecht gem. § 9 Abs. 1 SpO
erteilt wurde. Wurde der Verein, für den der Junior/die Juniorin eine Spielerlaubnis
besitzt, spätestens 7 Tage vor Teilnahme am Training oder Freundschaftsspiel schriftlich
(DFBnet-Postfachsystem) vom anderen Verein informiert, so gilt die Zustimmung auch
als erteilt, wenn der Teilnahme des Spielers nicht bis spätestens 24 Stunden vor dem
Training/Spiel schriftlich (DFBnet-Postfachsystem) widersprochen wird.
Bin mir nicht sicher, ob die Regelung so immer greift. Kenne das nur aus Berlin, wo der 1. FC Union verteilt über die Stadt mehrere Perspektivteams im E-Jugendbereich trainiert. Es ist m.E. kein Vereinstraining im eigentlichen Sinn. Die machen auch Spiele aber eben nicht als FC Union. Mal abgesehen davon, lief das sehr korrekt ab. Kontakt über Trainer, dann mit den Eltern.