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  • Soweit ich informiert bin (vielleicht ist das auch von Verband zu Verband anders). Es ist erlaubt, solange du nichts bösartiges damit vorhast (Gegner blosstellen etc.). Am besten beim nachfragen, ob es für ihn in Ordnung ist und diese Antwort auch akzeptieren. Nicht alles was recht ist ist auch anständig.

  • Ob das zulässig ist ("damit muss man rechnen") oder nicht ("Recht am eigenen Bild"), das ist strittig. Zudem wird das in den Ländern unterschiedlich betrachtet, ich gehe mal von Deutschland aus.


    Wikipedia kennt dazu eine Entscheidung des BGH, die aber auch ein Hintertürchen offen lässt ("wenn dadurch keine berechtigten Interessen..."):


    In einem Urteil vom 28. Mai 2013 positionierte sich der Bundesgerichtshof zu Sportveranstaltungen (Az.: VI ZR 125/12):
    „Die Veröffentlichung von Foto- und Videoaufnahmen bei Sportveranstaltungen sind zulässig, wenn durch ihre Verbreitung keine berechtigten Interessen der Darbietenden verletzt werden.
    Da sich die Teilnehmenden an sportlichen Wettkämpfen auf Foto- und Videoaufnahmen während des Wettbewerbs einstellen müssen, kommt es hierbei nicht auf die Anwesenheit eines Pressefotografen, die Anzahl der Teilnehmer oder die Dauer des Wettkampfes oder Turniers an.“


    Im Zweifel verfahre so wie @Larius vorgeschlagen hat, gerade wenn Du unsicher bist, ob das ok ist oder nicht.

    Am besten beim nachfragen, ob es für ihn in Ordnung ist und diese Antwort auch akzeptieren. Nicht alles was recht ist ist auch anständig.

    Grüße
    Oliver

  • Solange es eine öffentliche Veranstaltung ist (das ist es ja meistens) darf du das Spiel ruhig filmen, solange du nicht speziell extrem nah ran zoomst auf einzelne Spieler, es muss zu erkennen sein das im Vordergrund die Veranstaltung gefilmt wird.


    Beispiel: Auf einem Konzert oder Jahrmarkt etc darfst du auch Bilder machen, sofern du mehr aus der Weite fotografierst, denn dann können Leute die zufällig mit drauf sind auch nichts dagegen tun.


    Das ist natürlich KEINE verbindliche Aussage, aber am aller besten wäre es , sofern es sich um Heimspiele deiner/eurer Mannschaft handelt, wenn du vorher der Gastmannschaft (Trainer, Betreuer oder Eltern) ein Infoblatt in die Hände drückst wo drauf steht das dieses Spiel gefilmt wird etc pp.

  • Also ich würde es nicht darauf ankommen lassen und die Eltern der Kinder vorher fragen.


    Denn die gesetzliche Regelung bezieht sich ausschließlich auf sportliche Großveranstaltungen oder andere Formen einer Versammlung, bei denen der Grund lediglich schmückendes Beiwerk ist und somit als Bilder der Zeitgeschichte angesehen werden können.


    Wird ein Fussballspiel einer Kindermannschaft gefilmt und anschließend ohne Einwilligung der Beteiligten (hier der gesetzlichen Vertreter) ins Netz gestellt, so kann hier nicht die Ausnahme der § 23 Absatz 1 Nr. 1 KunstUrhG oder § 23 Absatz 1 Nr. 3 KunstUrhG definierten Regeln zum Recht am eigenen Bild geltend gemacht werden. Denn zum einen ist die Anzahl der zu sehenden Akteure begrenzt, sodass ihre Handlungen keine Nebenerscheinung im Bild ist. Das Problem bei der Interpretation von Gesetzen ist leider, dass sie für Juristen verfasst wurden und nicht in der Sprache von Otto-Norml-Bürger abgefasst sind.


    Wer Ärger vermeiden will, der sollte vorher dem Filmen nachfragen und vor allen Dingen wahrheitsgemäß über den Zweck der Aufnahmen Auskunft angeben.

  • @TW-Trainer
    Sorry, aber das was Du da machst ist, als Laie Gesetz auszulegen. Da scheitern aber schon Rechts-Profis dran, also besser sein lassen...Zumal das praktisch nicht durchführbar ist. Wie willst Du denn alle Eltern befragen? Dann kannst Du jegliche Filmaktivitäten von vorneherein sein lassen.


    Grüße
    Oliver

  • Nabend, hoffe mir kann jemand eine rechtliche Frage beantworten.
    Darf mann bei einem d jugendspiel die kinder des Gegners filmen und dann das video online stellen?

    Die Frage muss - sorry - eine wenig exakter gestellt werden: Mit "Online Stellen" meinst Du bestimmt veröffentlichen? Oder? Ich kann jederzeit Videos die ich mache - egal welchen Inhaltes auf meinen eigenen Hosting Bereich stellen: Ich habe ein "Datengrab" da darf ich alles hinlegen und da habe auch nur ich Zugriff. Also Online stellen alleine ist unproblematisch.
    Interessant wird es erst wenn Du es a) (so wie die anderen es schon interpretiert haben) veröffentlichst. und b) wenn Du es zwar nicht veröffentlichst aber zum Beispiel auf Facebook hochlädst und "nur Du" zugriff hast, die ABGs des Plattformanbieters jedoch dann damit kommerziell arbeiten dürfen! Denn schon dabei machst Du dir die Inhalte "zu eigen" und kannst Probleme bekommen.
    Und wir unterscheiden hier noch nicht mal nach kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung! Planst Du damit Geld zu verdienen?

  • @Don Quijote


    Hab das zwar mal gelernt, aber mein Schwerpunkt war ein Anderer. Deshalb bin ich nicht absoluter Laie. Nach meiner Lesart würde ich das Filmen einer überschaubaren Anzahl von Personen mit anschließender Internet-Schaltung ohne Genehmigung der Eltern sein lassen. Es kann Ärger geben, wenn Eltern daran Anstoß nehmen.


    Es gibt Vordrucke für Eltern, in denen per Unterschrift die Publikation von Bildern und Namen genehmigt wird. Allerdings muß hier auch der Zweck eindeutig angegeben sein.

  • In unserer Staffelgruppe filmt ein Papa alle Spiele und lädt sie dann fast ungeschnitten auf YouTube hoch.
    Rechtlich ist das sicherlich anfechtbar, aber wo kein Kläger, da kein Richter.
    Schlimmestenfalls muss er das Video entfernen oder drohen noch weitere Konsequenzen wenn er das ohne Erlaubnis macht?

    C 1 Viktoria Buchholz


    Auf jede Mannschaft, die in Schönheit stirbt, kommen hundert, die in Hässlichkeit sterben – kein Grund also, sich auf Hässlichkeit zu fokussieren.
    Martin Rafelt

  • In der Staffel meines Großen (also F-Jugend) filmt ein Gegner jedes Spiel und kürzt es auf ca. 10 Min (Torszenen) Da hat sich meiner dann gefunden und war schwer begeistert ("Mama guck mal, wir sind im Internet") Meine persönliche Begeisterung hat sich allerdings in Grenzen gehalten.
    Aber kann man das heutzutage noch aufhalten? Mit jedem Handy wird gefilmt, mit Kameras, das ist allgegenwärtig. Wäre es hier nicht ein Kampf gegen Windmühlen? Ich denke schon und daher habe ich es auf sich beruhen lassen.

    Mit den Besten zu siegen kann jeder. Du musst es mit allen können!

  • In unserer Staffelgruppe filmt ein Papa alle Spiele und lädt sie dann fast ungeschnitten auf YouTube hoch.
    Rechtlich ist das sicherlich anfechtbar, aber wo kein Kläger, da kein Richter.
    Schlimmestenfalls muss er das Video entfernen oder drohen noch weitere Konsequenzen wenn er das ohne Erlaubnis macht?

    Wo kein Kläger da kein Richter, trifft eben auch nur dann zu wenn kein Kläger da ist, wenn du verstehst was ich meine ;)
    Wir reden hier ja über den Fall, dass ein Kläger auftaucht.
    Schlimmer als Video löschen müssen könnten zum beispiel Abmahngebühren sein, oder account Löschung weil AGB Verstoß.

  • Aber ich Frage mich schon wie das tatsächlich ist. Wir haben hier in Bayern z.b. eine app vom verband: die bfv-videoapp, die lädt die spielszenen automatisch auf die bfv Plattform des Spieltags und ordnet sie dem Spiel zu von dem das Video stammt. Da scheint es zumindest bayernweit einen Passus zu geben der bei vom Verband organisierten Spielen diese Rechts Problem behebt.

  • Aber ich Frage mich schon wie das tatsächlich ist. Wir haben hier in Bayern z.b. eine app vom verband: die bfv-videoapp, die lädt die spielszenen automatisch auf die bfv Plattform des Spieltags und ordnet sie dem Spiel zu von dem das Video stammt. Da scheint es zumindest bayernweit einen Passus zu geben der bei vom Verband organisierten Spielen diese Rechts Problem behebt.

    Selbiges wollte ich auch gerade in die Runde stellen. Es gibt ja nicht nur BFV sondern auch diverse Portale die Deutschland weit agieren z.B. FuPa mit deren Unterportalen. Hier werden spiele aller Leistungs- und Altersklassen (hier bei uns ab C Junioren) online gestellt. Und ja klar weiß man dann oft schon am Sonntag von welchem Spiel der Arbeitskollege am Montag berichten wird weil man ihn eben als Spieler oder auch Zuschauer sieht.


    Soweit wir das von unserem Verein gesagt bekommen haben gibt es hier die einzige "Hürde" dass das Spiel klar im Vordergrund stehen muss. Ein Schwenk oder sogar heranzoomen der Zuschauer ist problematisch. Das liegt wohl an der begrenzten Anzahl der Zuschauer wodurch jeder einzelne leicht zu erkennen wäre. BULI ist hier eben anders. Wenn man dem Spiel folgt und somit Zuschauer im Hinter- oder auch Vordergrund zu sehen sind ist das problemlos. Auch die Frage ob wir das Filmen am Eingang mit einem Schild ausweisen müssen wurde ganz klar mit Nein beantwortet. Man muss also als Besucher eines Fussballspiels mit Fotos und Videos (vom Spiel) rechnen und hat daher auch keine Handhabe dagegen.


    Gruß
    Torsten

    "Im KiFu gillt: Nicht das Training ist die Vorbereitung auf das Spiel, sondern das Spiel ist die Fortführung des Trainings."

    - (Quelle: unbekannt)

    "Der Grund, warum wir Fußball gucken, ist keine Zahl und kein Ergebnis, sondern ein Erlebnis."

    - (Quelle: paderball.com)

  • Selbiges wollte ich auch gerade in die Runde stellen. Es gibt ja nicht nur BFV sondern auch diverse Portale die Deutschland weit agieren z.B. FuPa mit deren Unterportalen. Hier werden spiele aller Leistungs- und Altersklassen (hier bei uns ab C Junioren) online gestellt. Und ja klar weiß man dann oft schon am Sonntag von welchem Spiel der Arbeitskollege am Montag berichten wird weil man ihn eben als Spieler oder auch Zuschauer sieht.
    Soweit wir das von unserem Verein gesagt bekommen haben gibt es hier die einzige "Hürde" dass das Spiel klar im Vordergrund stehen muss. Ein Schwenk oder sogar heranzoomen der Zuschauer ist problematisch. Das liegt wohl an der begrenzten Anzahl der Zuschauer wodurch jeder einzelne leicht zu erkennen wäre. BULI ist hier eben anders. Wenn man dem Spiel folgt und somit Zuschauer im Hinter- oder auch Vordergrund zu sehen sind ist das problemlos. Auch die Frage ob wir das Filmen am Eingang mit einem Schild ausweisen müssen wurde ganz klar mit Nein beantwortet. Man muss also als Besucher eines Fussballspiels mit Fotos und Videos (vom Spiel) rechnen und hat daher auch keine Handhabe dagegen.


    Gruß
    Torsten


    Das ist wie bei einer Demo. Man darf niemanden herausstellen, bzw. in den Fokus rücken. Und das ist eben schwer bei einem Fußballspiel - denn wie soll ich denn ein Tor von meinen Jungs filmen ohne auch den Torwart der anderen Mannschaft mit im Fokus zu haben? Das ist leider immer eine Sache der Abwägung die letztlich ein Richter entscheiden muss wenn es hart auf hart kommt.


    Wenn jemand dazu einen oder mehrere Präzedenzfälle kennt, dann wäre ich sehr interessiert.

  • @Ersatzbank
    Ist zwar eine Laien Diskussion aber aber ich lese aus den hier verlinkten Daten eben genau anders heraus. Wenn ich den Vorgang eines Tors filme sind alle Beteiligten (auch der gegnerische Torwart) eben Teil dieses Spieles. Somit bin ich hier save egal vor wem.
    Schwieriger wird es aber wie du auch schreibst wenn ich dessen Reaktion (Pfosten kaputt treten oder Grimasse) heranzoome und ihn somit aus der Handlung herauslöse. Dann habe ich den Fokus auf das Spiel verloren und Filme die Einzelperson. Wobei er selbst hierbei ja noch irgendwie Teil des Spiels ist.


    Mein Hinweis war hierzu aber vielmehr auf die Zuschauer bezogen. Hier gab es ja die Frage ob für Jugendfußball mit wenigen Zuschauern das selbe gelten kann wie für ein BULI Spiel mit tausenden Zuschauern. Hierbei gilt eben doch das selbe so lange das Spiel und nicht die Zuschauer gefilmt oder Fotografiert werden. Wo hier die Grenze liegt würde mich auch interessieren da ja auch in den niedrigen Klassen oft Fotos der Tribüne mit 5 Zuschauern eingestellt werden. Ist aber wohl auch immer der angesprochene Kläger/Richter Zusammenhang.


    Gruß
    Torsten

    "Im KiFu gillt: Nicht das Training ist die Vorbereitung auf das Spiel, sondern das Spiel ist die Fortführung des Trainings."

    - (Quelle: unbekannt)

    "Der Grund, warum wir Fußball gucken, ist keine Zahl und kein Ergebnis, sondern ein Erlebnis."

    - (Quelle: paderball.com)

  • Wenn man allen juristischen Risiken ausweichen will, dann wird man scheitern. Da bleibt nur, die Kamera in der Tasche zu lassen.


    Aber muss man das wirklich? Für mein persönliches Empfinden ist der Persönlichkeitsschutz hier zu weit gefasst. D.h. ich persönlich hätte nichts dagegen, wenn ich als Sportler auf einer öffentlichen Veranstaltung gefilmt oder fotografiert würde. Zumindest solange ich als Sportler dargestellt werde und nicht abwertend ("der ungelenkige Sack mit der Schlabberhose"). Und da ich das für mich so empfinde, mute ich das auch anderen zu. Ich mache oft Fotos beim Sport meiner Kinder. Wie oben beschrieben sind da meist auch die Gegner-Kinder mit drauf, auch gerne groß im Zweikampf. Die Fotos verbreite ich, zwar nicht komplett offen im Internet, aber die Zielgruppe der Eltern und Freunde ist doch recht groß. Ich habe noch nie das Einverständnis von den Kindern oder ihren Eltern eingesammelt. Dass ich damit ein rechtliches Risiko eingehe, ist mir bewusst. Aber ehrlich gesagt, halte ich es für fast ausgeschlossen, für meine Aufnahmen rechtlich belangt zu werden. Ich kenne keinen einzigen Fall.


    Mir ist allerdings schon ein- oder zweimal passiert, dass ich drauf angesprochen wurde, doch bitte nicht zu fotografieren. Das respektiere ich natürlich. Viel öfter sind allerdings die Eltern oder Trainer des Gegners auf mich zu gekommen mit der Bitte, ihnen auch die Bilder zuzusenden. Das mache ich dann natürlich auch gerne.


    Das Soll kein Aufruf zum "Bei-Rot-Über-die-Strasse-gehen" sein. Aber manchmal muss man vielleicht die Kirche auch im Dorf lassen.


    Grüße
    Oliver

  • Vielen Dank für die Antworten. Das Video welches meine 10 jährigen Kids u.a. beim warmmachen zeigte wurde vom Verfasser auf Facebook gestellt und nach meiner Beschwerde jetzt wieder entfernt.
    Einige Eltern hatten sich beschwert das sie nicht wollen, das Ihre Kids bei Facebook und dort in einem Video auftauchen.
    Der Gegner (Gastmannschaft) hat uns auch nicht vorher gefragt ob wir damit einverstanden sind. Aber wie gesagt, das Video ist entfernt worden also alles OK.


    Nur wie die die wirkliche Rechtsprechung ist vorallen wenn Kinder unter 13 Jahren betroffen sind, haben wir noch nicht herausgefunden.

  • Meistens hat sich der Filmer nichts dabei gedacht, selbst wenn er es Online stellt.


    Zwar gibt das BGB grundlegende Hinweise über altersgerechte Rechte und Pflichten, die man 0 - 7 Jahre,7 - 14 bzw. 14 - 18 Jahren clustern kann, aber innerhalb dessen gibt es eine Reihe von Veränderungen, sodass man meistens nicht in einem Satz begründen kann, warum etwas zulässig ist oder nicht.


    In der Praxis dürfte z.B. ein Minderjähriger gar nich ohne Zustimmung seiner Eltern entscheiden, ob sein Bild veröffentlich werden darf. Selbst, wenn er kein Geld dafür bekäme.


    Der Link für das Filmen von Amateurspielen bezieht sich weitestgehend auf den Seniorenfussball im obersten Amateurbereich. Hier wollte man Richtlinien schaffen, um darin besondere Werbeinteressen zu schützen. Vorher konnte jeder dort längere Filme machen und sie ungefragt ins Netz stellen. Das sollte damit unterbunden werden. Mit Video`s im Kinderfussball und Online-Stellung hatte das nichts zu tun.


    Man kann zwar einmalig innerhalb des Vereins eine Einwiilligung von Bildern (mit Namensnennung) von den Eltern bekommen. Diese gilt jedoch nicht für den Gastverein!


    Andererseits ist es längst Alltag, dass mit Handys gefilmt wird und diese Bilder manchmal auch ins Netz online gestellt werden. Was noch erlaubt oder schon verboten ist, kommt wirklich auf den Einzelfall an.