Verweigerung Zustimmung

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  • Denn das ist bei uns auch genau umgekehrt. Wenn der abgebende Verein den Pass nicht innerhalb von 14 (oder 10) Tagen aushändigt (an Verband oder Spieler - ich glaube ganz korrekt ist: Pass zum Verband, Kopie zum Spieler), dann ist der Spieler sofort unwideruflich freigegeben.


    Natürlich hast du Recht. Ich habe Mist geschrieben.


    Wollte eigendlich schreiben, dass wenn der Verein ohn irgendeinen Vermerk nur den Pass an den
    Verband zurückschickt, eine automatische Sperre erfolgt.


    Eigendlich sollte man beim Schreiben auch noch denken :D


    Hatte den Fehler schon selbst bemerkt, aber leider bisher nich dazu gekommen ihn zu
    korrigieren.

  • Zentrale Problematik bei den Fristen ist die Intransparenz:


    Oben schrieb ich, dass ich Max am 29.06. (Datum des Poststempels) abgemeldet habe.


    Und der Verband teilt mir fernmündlich mit, dass der abgebende Verein am 14.07. seine Nichtzustimmung erklärt habe.


    Das wäre außerhalb der Frist und damit zu spät.


    Allerdings - und jetzt wird`s tricky - gilt beim abgebenden Verein auch das Datum des Poststempels.


    Und das kenne ich nicht.


    Im Fall des Abmeldedatums wurde ja vom Verband nicht der 29.06. als Abmeldetag in der EDV erfasst, was korrekt gewesen wäre, sondern der 01.07.. Also wer sagt mir, dass Datum des Poststempels beim abgebenden Verein nicht der 12. oder 13.07. ist ?


    Damit kann man im Zivilprozess böse Überraschungen erleben.


    Deshalb gilt es zunächst, die Tatsachen zu sammeln.

  • Hört sich für euch nicht gut an.

    Ich habe den Verband um Stellungnahme gebeten und der hat auch freundlich geantwortet.


    (Nochmal zum Ablauf: Wir haben Max am 29.06. abgemeldet; der aufnehmende Verein hat am 14.07. die Nichtzustimmung erklärt; meine These: Der abgebende Verein hat damit die 14-Tage-Frist nicht eingehalten.)


    Dazu der Verband:
    Der aufnehmende Verein habe die Abmeldung erst am 01.07. vorgenommen und der abgebende Verein habe am 14.07. die Nichtzustimmung erklärt. Damit seien alle Fristen gewahrt.


    Der aufnehmende Verein hat abgemeldet ???? Wen denn ?


    Kapier ich ehrlich gesagt nicht.


    Kann mir jemand auf die Sprünge helfen ?

  • Verstehe ich auch überhaupt nicht.


    Abmelden, also austreten muss man als Spieler selbst, bzw. die Eltern des Spielers.


    Außerdem ist der 1.7. eventuell megaungünstig, da eine automatische Verbandssperre erfolgt. (In der Jugend bzw. in ein paar Verbänden gibt es aber einen anderen Termin, weil das Spieljahr länger geht aufgrund später Ferien.)



    Habt ihr euch denn überhaupt schon beim neuen Verein angemeldet? Notwendig war es ja noch nicht. Ich vermute mal, der neue Verein hat euch am 1.7. angemeldet, nicht irgendwo abgemeldet, aber das spielt bei 14 Tagesfrist ja keine Rolle.

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • In Art. 2.1 §10 der Jugendordnung des Württembergischen FV steht:

    Zitat

    Abmeldung bis zum 15. Juli und Eingang des Antrages auf Spielerlaubnis bis zum 31. Oktober
    Die Spielerlaubnis für Pflichtspiele wird ab Eingang des Antrages auf Spielerlaubnis erteilt, jedoch frühestens ab dem 16. Juli, wenn der abgebende Verein dem Vereinswechsel zustimmt, im Übrigen zum 1. November.

    Die Abmeldung am 1.7. (gegenüber dem Vortag) ist hier also glücklicherweise unkritisch, da der wfv offenbar einer der von dir, @Sir Alex, gemeinten Verbände ist, bei denen die Wechselfrist aufgrund später Ferien gegenüber anderen Landesverbänden nach hinten verschoben ist.


    Da der abgebende Verein dem Vereinswechsel nicht zustimmt, wir nach derzeitigem Stand der Dinge die Spielerlaubnis für Pflichtspiele für Max ab dem 1.11.2015 erteilt.


    Ich sehe in der Jugendordnung des wfv übrigens keine Möglichkeit der Verkürzung der Sperre durch nachträgliche Freigabe (bzw. Zustimmung zum Vereinswechsel), wie sie etwa bspw. in Hessen vorgesehen ist.


    EDIT: Die nachträgliche Zustimmung ist in Art 1.5, Abs. 2 §16 Spielordnung des wfv vorgesehen. Im ersten Absatz dieses Artikels werden übrigens zwischen Spieler und Verein ausgehandelte Freigabezusicherungen zugelassen.

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • @tobn


    Ja, du hast recht! Allerdings hab ich auch schon Fälle von nachträglicher Freigabe in Erinnerung. Die jeweiligen Bosse kennen sich und klären mögliche spätere Streitigkeiten. Was dann wirklich als Kuhhandel dabei herauskommt, erfährt man nicht. Nur, dass jemannd, der mit Gewalt gehalten oder gesperrt werden sollte, plötzlich doch ohne Sperre beim neuen Verein spielt.


    Für mich es es nach wie vor ein Wechsel-Prozedere, was vielleicht von Vereinen und Verband gehandhabt werden kann, aber für die Laien schwer nachvollziehbar ist. Man hat sogar das Gefühl, die kommen da nur am Rande vor!


    Eine deutliche Korrektur zu einer "verbraucherfreundlicheren" Regelung für die Hobbysportler wird notwendig sein, will man nicht noch mehr Athleten verlieren, die sich in solchen Fällen sagen. "Dann hör ich eben ganz auf!"

  • Ich meine, das steht in der Spielordnung. Hast du diese selbst schon angesehen? Ich will sicher nicht unhöflich sein, aber ich bitte um Verständnis dafür, dass ich nicht die Zeit habe, mich komplett durch die Regularien Eures LV zu wühlen.

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • Ich will sicher nicht unhöflich sein, aber ich bitte um Verständnis dafür, dass ich nicht die Zeit habe, mich komplett durch die Regularien Eures LV zu wühlen.

    tobn: Und wie kommst Du dann zu der Aussage aus #146:
    Da der abgebende Verein dem Vereinswechsel nicht zustimmt, wir nach derzeitigem Stand der Dinge die Spielerlaubnis für Pflichtspiele für Max ab dem 1.11.2015 erteilt.



    Auf irgendetwas muß sich diese Meinung ja stützen. (??)

  • Ich habe doch Artikel und Paragraphen der Jugendordnung sowohl angegeben als auch wörtlich zitiert.. Häh? ?(


    Aber, um deine Frage zu beantworten: ich meine, vorhin gesehen zu haben, dass in der Spielordnung steht, dass der abgebende Verein dazu verpflichtet ist, den Spielerpass innerhalb von vierzehn Tagen nach der Abmeldung an den Verband zurück zu schicken, und dass auf dem Spielerpass vermerkt wird, ob die Freigabe erteilt wird oder nicht. Es gab dann noch Passagen dazu, was passiert, wenn der Pass nicht innerhalb diesr Frist beim Verband eintrifft, usw., das habe ich aber nur noch überflogen. Denn ich hatte da ja nur rein geschaut, weil ich in der Jugendordnung keinen Hinweis auf die Möglichkeit einer nachträglichen Freigabe sah und mich das sehr wunderte.

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • Häh?

    Die Abmeldung erfolgte am 29.06. (Datum des Poststempels.)


    Die Nichtzustimmung erfolgte am 14.07.


    tobn: Wie kommst Du angesichts dessen zu der Aussage, dass "nach derzeitigem Stand der Dinge die Spielerlaubnis für Pflichtspiele für Max ab dem 1.11.2015 erteilt wird".


    Es kann ja durchaus sein, dass Du richtig liegst. Aber eine Begründung wäre ganz hilfreich.

  • Naja, ich habe doch zitiert:

    Zitat

    Abmeldung bis zum 15. Juli und Eingang des Antrages auf Spielerlaubnis bis zum 31. Oktober
    Die Spielerlaubnis für Pflichtspiele wird ab Eingang des Antrages auf Spielerlaubnis erteilt, jedoch frühestens ab dem 16. Juli, wenn der abgebende Verein dem Vereinswechsel zustimmt, im Übrigen zum 1. November.


    Abmeldung erfolgte am 29.6., also "bis zum 15. Juli". Ich gehe mal davon aus, dass der Antrag auf Spielerlaubnis bis zum 31. Oktober eingehen wird, das ist aber erst einmal zweitrangig. Damit würde die Spielerlaubnis "ab Eingang des Antrags auf Spielrerlaubnis erteilt, jedoch frühestens ab dem 16. Juli, wenn der abgebende Verein dem Vereinswechsel zustimmt". Aber er stimmt nicht zu, also: "[...]im Übrigen zum 1. November."


    So komme ich auf den 1.11.2015.

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • Mittlerweile dürften sich die Paragraphen mit den zeitlichen Rahmen insbesondere der mit dem Zuschicken des Spielerpasses sowieso erledigt haben, da immer mehr über Pass online erledigt wird. Das zuschicken der spielerpässe wird sich da kurz bis mittelfristig eh erledigt haben. Da die relevanten Daten ohnehin online eingetragen werden vom abgebenen Verein...

  • Aber er stimmt nicht zu, also:

    tobn: Wie kommst Du zu dem Schluß, dass die Nichtzustimmung wirksam erklärt wurde ?


    Nochmal die Daten:
    - Abmeldung 29.06.
    - Beginn der 14-tägigen Nichtzustimmungsfrist: 30.06. 0 Uhr
    - Ende der 14-tägigen Nichtzustimmungsfrist: 13.07. 24 Uhr
    - Erklärung der Nichtzustimmung im Laufe des 14.07.


    Das ist nach meiner Auffassung einen Tag zu spät.



    Mittlerweile dürften sich die Paragraphen mit den zeitlichen Rahmen insbesondere der mit dem Zuschicken des Spielerpasses sowieso erledigt haben, da immer mehr über Pass online erledigt wird.

    Bei den Pass-Online-Transaktionen sind die Fristen genauso einzuhalten wie anno dunnemals.


    Sogar die Relevanz des Poststempels bleibt bei der Abmeldung erhalten, denn die wird ja idR durch den Spieler oder dessen Eltern getätigt. Und die haben idR keinen Online-Zugang.

  • tobn: Wie kommst Du zu dem Schluß, dass die Nichtzustimmung wirksam erklärt wurde ?

    Ich komme nicht zu diesem Schluss. Stattdessen betrachte ich das schlicht als gegeben. Auf jeden Fall war das in meinem ersten Beitrag in diesem Zusammenhang so, da ich dort ausschließlich die Jugendordnung zitierte, welche keinerlei Aussagen dazu enthält, wann eine Nichtzustimmung wirksam ist. Diese stehen, wenn überhaupt, wohl nur in der Spielordnung.


    Ich habe auch keine Aussagen dazu getroffen, ob nun die Zeitpunkte der Absendung der Abmeldung oder des Spielerpasses (mit dem Vermerk über die Zustimmung) oder der des Empfangs, und hier ob tatsächlich oder per Einwurf, relevant sind.


    Kurz zuvor hatte @Sir Alex angemerkt, es hätte für eine ABmeldung innerhalb der Wechselfrist evtl. zu spät sein können -- in einigen Landesverbänden dauert diese ja nur bis zum 30.6. Je nach weiteren Bedingungen hätte da Euer 29.6. nicht mehr reichen können. Ich habe dann fest gestellt, dass in der Jugendordnung (JO) des wfv diese Frist bis zum 15.7. läuft. Eure Abmeldung am 29.6. ist also eine fristgerechte. Verweigert dann der abgebende Verein die Zustimmung, und, wie gesagt, von irgendwelchen Fristen dazu ist in der Jugendordnung keine Rede, dann darf Max ab dem 1.11. Pflichtspiele für den neuen Verein bestreiten. Dass in der JO keine Fristen im Zusammenhang mit der Zustimmung erwähnt sind, heißt selbstverständlich nicht, dass es keine gibt und noch weniger, dass sie in diesem Fall eingehalten wurden.


    Nochmal die Daten:
    [...]
    Das ist nach meiner Auffassung einen Tag zu spät.

    Dann kläre das doch einfach und erläutere uns das Resultat.


    Und ich drehe den Spieß mal um: Wie kommst du darauf, dass der bisherige Verein die Frist versäumt hat? Welche Frist überhaupt? Wo steht denn dazu etwas?


    Und weiterhin: Wird die Nichtzustimmung eigentlich aufrecht erhalten? Habt Ihr mal mit dem Jugendleiter Eures bisherigen Vereins gesprochen?

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • Dann kläre das doch einfach und erläutere uns das Resultat.

    In § 16 Ziff 1.4 der Spielordnung steht:
    Geht einem Verein eine Abmeldung per Einschreiben zu, so ist er verpflichtet, dem Spieler oder dem neuen Verein oder seinem zuständigen Verband den Spielerpass mit dem Vermerk über die Freigabe oder Nicht-Freigabe innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag der Abmeldung gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen oder per Einschreiben zuzusenden. Es gilt das Datum des Poststempels.


    Dass dieser Passus auch für die Jugend gilt, ergilbt sich aus § 10 Ziff.1 der Jugendordnung:
    Für den Vereinswechsel von Jugendlichen gelten die Grundsätze gemäß §§ 16 Nr. 1, 16a der Spielordnung entsprechend.


    Wenn man jetzt die tatsächlichen Daten anlegt
    - Abmeldung 29.06.
    - Beginn der 14-tägigen Nichtzustimmungsfrist: 30.06. 0 Uhr
    - Ende der 14-tägigen Nichtzustimmungsfrist: 13.07. 24 Uhr
    - Erklärung der Nichtzustimmung im Laufe des 14.07.,


    komme ich zu dem Ergebnis, dass die Nichtzustimmung einen Tag zu spät erklärt wurde. Und damit gilt die Zustimmung als erteilt.



  • Wunderbar, freut mich für Euch. Dann hat sich das Thema ja erledigt, denn die Faktenlage ist ja eindeutig.

    Die Faktenlage ist wohl eindeutig.


    Allerdings muß man als Betroffnener den Verband noch von der Faktenlage überzeugen.


    Als Rechtsmittel sieht die Verfahrensordnung des Verbands die Beschwerde vor.


    Fruchtet die nicht, muß wohl ein ordentliches Gericht angerufen werden. Bis das regulär entscheidet ist jedoch November.


    Bleibt der einstweilige Rechtsschutz. Also eine einstweilige Verfügung des zuständigen Amtsgerichts.

  • @else


    War jetzt der 14.07.:


    1. Datum des Poststempels mit dem Widerruf der Freigabe vom Heimatverein?
    2. Datum des Eingangs beim Verband?
    3. Datum der edv-technischen Erfassung des Widerrufs beim Verband?


    Das ist bei der Fristenwahrung die entscheidende Frage!