Verweigerung Zustimmung

Du bist noch kein Trainertalker? Registriere dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!

Du bist Trainertalker? Zur Anmeldung
  • Was ist mit dem kleinen Dorfverein, der ihn 8-10 Jahre lang zum Fussball gebracht hat?Leer ausgehen?

    Nein.


    Er bekommt ggfs. "seine Kosten" erstattet. Die tatsächlichen Ausbildungskosten gegen kalkulatorischen Nachweis.


    guenter: Ein Recht auf Gewinnbeteiligung, so wie Du Dir das vorstellst, ist mit Sicherheit rechtswidrig und muß von keinem Benachteiligten akzeptiert werden. (siehe OLG Bremen)


    Im Grunde versuchen der DFB und die Landesverbände mit derartigen unzeitgemässen Klauseln den Amateurbereich teilweise zu finanzieren. Dann müssen sie schon nix vom eigenen Kuchen abgeben.


    Entscheidend finde ich aber, dass ein abgebender Verein kein Recht auf Sperre haben kann.



    Ich glaube im "Wenigsen-Fall" sollte die Höhe der Aufwandsentschädigung nach dem Willen des Klägers je nach Einkommen der Eltern gestaffelt werden. Diesen Antrag hat das Gericht jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass es zum einen die Wahl zwischen Sperre und Ausbildungsentschädigung gäbe. Auch könne es ja sein, dass der aufnehmende Verein diese Zahlung leiste.

    Der Anwalt im Wennigsen-Fall hat mir mitgeteilt, dass die Entscheidung keine Begründung enthält.


    TW-Trainer: Woher weisst Du vom Inhalt der Wennigsen-Entscheidung ?

  • @Else


    Darüber wurde damals in der Zeitung geschrieben. Falls noch nicht gelöscht, müßte sich hier auch ein Thread darüber geben.


    Gebe dir in der Begründung auf @Günters Anmerkungen vollkommen recht.


    Zwar kann der DFB Prämien an die Jugend-Vereine von Nationalspielern ausschütten, um die dortige Jugendarbeit zu fördern. Anderseits besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch darauf. Allerdings haben die Prämien auch nicht immer die gewünschte Wirkung auf die zukünftiger Vereinsarbeit. In einem konkreten Fall hatte die Jugendabteilung einen 4-stelligen Betrag für eine Nationalspielerin kassiert, obwohl man zwischenzeitlich schon den gesammten Mädchen- und Frauenfussball-Bereich aufgelöst hatte.


    Genauso ist es mit der Erzwingung nach Maßnahmen, durch die man eine bestimmte Wirkung auf den einzelnen Spieler im Verein erzielen möchte. Der Amateurverein hat keinerlei Rechte gegenüber den Spielern. Er kann deshalb weder Sperren erzwingen, noch Aufwendungen, die gar nicht entstanden bzw. nachgewiesen werden, verlangen.


    Die Argumente einer Saisonplanungssicherheit mögen aus Vereinssicht nachvollziehbar sein, jedoch ist dafür nicht jedes Mittel (Sperre, Geld) legitim! Wie bereits angeführt, gibt es genug Möglichkeiten, damit sich ein Vereinsmitglied dort wohlfühlt.


    Aus welchen Gründen es jedoch dieses Angebot nicht mehr wahrnehmen möchte, geht den Amateurverein nichts an. Es erwirbt durch den Mitgliedsschaftsvertrag keinerlei Rechte, wodurch die im BGB garantierten Grundrechte nachrangig werden. Dementsprechend ist die Diskussion darüber, ob er es evl. im aufnehmenden Verein noch schlechter trifft, müßig!

  • Da dieser Thread ja zum Juristenforum mutiert, mal ´ne Frage eines juristischen Laien, der nur mit ganz normalem Rechtsempfinden ausgestattet ist:

    • Ich unterschreibe für mein Kind das Eintrittsformular in den Verein. Damit erkenne ich die Satzung an - und das unabhängig davon, ob ich sie gelesen habe.
    • Ich unterschreibe für mein Kind den Antrag auf Spielerlaubnis des Landesverbandes. Erkenne ich damit nicht die Regelungen des Landesverbandes an?
  • Da dieser Thread ja zum Juristenforum mutiert, mal ´ne Frage eines juristischen Laien, der nur mit ganz normalem Rechtsempfinden ausgestattet ist:

    • Ich unterschreibe für mein Kind das Eintrittsformular in den Verein. Damit erkenne ich die Satzung an - und das unabhängig davon, ob ich sie gelesen habe.

    Ich bin auch juristischer Laie, habe zwar im Ingenieursstudium die einsemestrige Vorlesung "Einführung in das Recht" mit Interesse gehört und später dann auch noch einen Schein in Umwelt- und Immissionsschutzrecht gemacht, und habe darüber hinaus leider auch in den letzten fünzehn Jahren zum Glück aber nur wenige juristische Auseinandersetzungen gehabt. Im erweiterten Bekanntenkreis habe ich aber ein paar Juristen und im Berufsalltag bekomme ich juristische Problematiken ab und an auch mit, zumeist aber nur als Betrachter.


    Meiner Meinung nach erkenne ich mit dem Eintritt in den Verein dessen Satzung an, ja. Allerdings kann es sein, dass sie Passagen enthält, die höherrangigen Rechtsnormen widersprechen. Damit ist dann evtl. die gesamte Satzung ungültig. Aus diesem Grund findet sich in vielen Verträgen die sog. salvatorische Klausel, welche dann explizit besagt, dass die Ungültigkeit einer oder mehrerer Vereinbarungen in dem Vertrag die Gültigkeit der übrigen Regeln nicht einschränkt.


    Unser Sohn tritt ja gerade in einen neuen Verein ein, da habe ich mir die Satzung tatsächlich mal durchgelesen. Ist ja ganz nett, aber sowas von schwammig und unspezifisch.. In meinen Augen taugt sie eigentlich nur als gegenseitige Absichtserklärung. Wobei man in den meisten Vereinen auch nicht mehr braucht und haben wollen sollte, denke ich. Irgendwelche Passagen zum Vereinswechsel sind da übrigens, wenn ich mich recht erinnere, nicht drin, nur so Sachen wie dass der Austritt die Schriftform erfordert und zu welchen Terminen er möglich ist und so.


    [*]Ich unterschreibe für mein Kind den Antrag auf Spielerlaubnis des Landesverbandes. Erkenne ich damit nicht die Regelungen des Landesverbandes an?

    Hier gilt das gleiche. Angenommen, eine Satzung oder Verordnung würde z.B. ein im Grundgesetz verbrieftes Recht einschränken, so wäre mindestens diese Regelung, ggf. sogar die ganze Satzung hinfällig. So verstehe ich es zumindest.

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • Damit erkenne ich die Satzung an - und das unabhängig davon, ob ich sie gelesen habe.

    Ich unterschreibe für mein Kind den Antrag auf Spielerlaubnis des Landesverbandes. Erkenne ich damit nicht die Regelungen des Landesverbandes an?

    Fragt sich, was eine Anerkenntnis sein soll.


    Hier geht es zunächst auch nicht um die Verbands- oder Vereinssatzung. Eine Art Normenkontrolle gibt es hier nicht.


    Zulässig ist ein Rechtsmittel erst dann, wenn eine Person durch ein konkretes Tun des Vereins benachteiligt ist (und bleibt).


    Und gegen diese Tun richtet sich dann das Rechtsmittel.


    Im Grunde kann der Verband seine seltsamen Regelungen dadurch verteidigen, dass er den Mitgliedsvereinen aufgibt, im Falle der Klageandrohung oder Klage dem Kläger nachzugeben oder im Falle des Unterliegens kein mögliches Rechtsmittel einzulegen.


    Dann kommt der Fall - wenn überhaupt - nur zum Amtsgericht. Berufung wird uU nicht zugelassen. Und das wars.


    Gut möglich, dass es zig erstinstanzliche Urteile gibt, die die klagenden Eltern oder Vereinen Recht gaben. Und die halt nicht bekannt sind.


    Ein "Grundsatzurteil" ist so einfach nicht zu bekommen.


    Die Verfasungsbeschwerde der Wennigsen-Anwälte wurde ja wohl nicht zugelassen, wobei das zahlreiche Gründe haben kann.

  • Übrigens, um dem Ganzen die Krone aufzusetzen möchte ich noch kurz erzählen, wie das mit der Freigabe und so in der Realität tatsächlich auch läuft: ich habe ja von diesem Verein erzählt, der sich seine ersten Mannschaften ab der D-Jugend aufwärts mehr oder weniger zusammen kauft. Es gibt hier im Kreis auch zwei benachbarte Vereine, die sich ab der D-Jugend zusammen tun, nicht zuletzt auch aus dem Grund, in der Jugend eher höher spielen zu können. Dadurch stehen sie im Kreis mit dem vorgenannten Verein in Konkurrenz. Nun gab es da eine inoffizielle Äußerung eines Trainers, dass er einen guten Spieler sofort freigeben würde, wenn denn ein Profiverein Interesse an ihm hätte. Aber wenn er zu dem anderen Verein ginge, nee nee, da würde man ihn auf jeden Fall sperren und die Ablöse für ihn haben wollen.

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • Hier gilt das gleiche. Angenommen, eine Satzung oder Verordnung würde z.B. ein im Grundgesetz verbrieftes Recht einschränken, so wäre mindestens diese Regelung, ggf. sogar die ganze Satzung hinfällig. So verstehe ich es zumindest.

    Ja, so kenne ich es auch. Auch die salvatorische Klausel ist mir selbstverständlich ein Begriff. Vor langer, langer Zeit musste ich mir auch mal ein paar BGB/HGB/KWG-Grundlagen aneignen.


    Aber können wir das seriös auf die Sportverbände übertragen? Diese Regeln sind den Leuten vollkommen egal, so lange sie nicht dadurch benachteiligt sind. Auch @Else Tetzlaff hat sich darüber bislang keine Gedanken gemacht. Statt um eine pragmatische Lösung, geht´s jetzt ja auch gleich um eine juristische Beurteilung.


    Ich habe mit dieser Regelung kein Problem. Das mag aber auch daran liegen, dass bei uns nicht angewandt wird. Im Nachbarverband sieht das aber schon ganz anders aus. Der ist wiederum so nah, dass wir damit durchaus konfrontiert werden.
    Die Antwort heißt dann immer "Dann sperrt ihn doch". Mehr als eine Rückwechselfreigabezusicherung ist mit uns nämlich nicht zu machen. Bislang hat dann jeder die Freigabe bekommen.


    Ob die bestehende Regelung gut oder schlecht ist, kann ich gar nicht beurteilen. Auf jeden Fall funktioniert sie.


    Ich will mal ein vollkommen durchgeknalltes Beispiel bringen: Ich möchte gern am Spielbetrieb bei den Damen oder E-Junioren teilnehmen. Und wenn man mich nicht lässt, klage ich wegen Dikriminierung aufgrund meines Geschlechtes bzw. Alters.


    Und deswegen @Else Tetzlaff : Anstatt sich Urteile von Fachanwälten zukommen zu lassen, wäre der erfolgversprechendere Weg, mit den Beteiligten zu reden. Evtl. ist das Thema schon mit einer gegenseitigen Rückwechselvereinbarung vom Tisch.

  • Ich möchte gern am Spielbetrieb bei den Damen ... teilnehmen. Und wenn man mich nicht lässt, klage ich wegen Dikriminierung aufgrund meines Geschlechtes bzw. Alters.

    Du hast keine Mumu. Und eine Zigarrenkiste auch nicht.


    wäre der erfolgversprechendere Weg, mit den Beteiligten zu reden.

    @Loretta: Wenn Du mit "Erfolg" meinst, dass die Sperre vom Tisch kommt ist Nichtstun der beste Weg. Ich gehe davon aus, dass die Vereine sich innerhalb der Wechselperiode einigen.

  • @Uwe


    Hab mich zunächst gewundert, dann jedoch aufs Datum geschaut. Die Rechtssprechung hat sich seitdem ein wenig "kundenfreundlicher" geworden.


    Natürlich kann ich mich nicht im Nachhinein über einen Irrtum beklagen und meinen, ich müßte mich nicht satzungsgetreu verhalten, wenn ich den Inhalt der Satzung gar nicht gelesen habe. Allerdings gebührt auch dem Verein eine gewisse Aufklärungspflicht. Weil, wir richtigerweise gesagt wurde, das neue Mitglied ein bestimmtes Interesse verfolgt, darf er auf wahrheitsgetreue Angaben vor dem Vereinseintritt hoffen. Ein arglistiges Verschweigen elementarer Mitgliedspflichten (hier Kündigung) kann nicht als Nachlässigkeit des Mitglieds ausgelegt werden.


    Besser ist es in jedem Fall, vor der Unterschrift auf die Aushändigung der aktuellen Vereinssatzung zu bestehen.


    Problem ist bei vielen anderen Rechtsgeschäften hier auch, dass der Vereinsverantwortliche aufgrund seiner Aufgaben einen Wissensvorsprung hat, den er im Zweifelfall für sich ausnutzt, um neue Mitglieder erfolgreich zu locken.


    ----------------------------
    @Else
    Aprohos Mumu! Manchmal können unterschiedliche Geschlechter im Team von Vorteil sein! Da war z.B. ein schlauer Staffelleiter auf die Idee gekommen, keine Mädchenteams mehr in Jungenstaffeln zu zulassen. Denn die sorgten durch überraschende Siege für Ärger unter den Trainern. Natürlich wurden als Gründe nicht die Niederlagen angeführt, sondern zusätzlich Umkleide- und Duschkabinen, ect.


    Aber die Trainer, die ihre Mädchenteams aufgrund einer besseren und vor allen Dingen qualitativ sicheren Jungenstaffeln weiterhin dort anmelden wollten, war ja nicht dumm. Schwupps landete eine "männliche Karteileiche" mit Spielerpass ins Mädchenteam und schon war es eine gemischte Mannschaft.


    Was will uns das sagen? Ohne Mumu und mit Mumu ist manchmal besser als nur mit Mumu!

  • @Uwe


    Soetwas könnte in der Tat dabei herauskommen, wenn jemand als persönlich Betroffener vor ein ordentliches Gericht klagt. (Aber geltendes Recht und persönliches Gerechtigkeitsempfinden müssen nicht unbedingt etwas miteinander zu tun haben. Nur, würden wir uns hier über die Auslegung juristischer Texte unterhalten, hätten wohl die Wenigsten etwas davon.)


    Das heutige Vereinsrecht ist eine Mischung aus den typischen Interessensgemeinschaften vor und nach dem 2. Weltkrieg. Im Verein sollte der "kleine Mann" sich in seiner Freizeit sportlich ertüchtigen können und dabei ganz nebenbei Disziplin und Ordnung erlernen, damit er nicht auf "Unsinn" kommt. Um diese Maxime gewährleisten zu können, sollte der Verein sich von bestimmten Interessen (z.B. Kapitalmaximierung) abgrenzen, da diese zwangläufig zu einer Aushöhlung bezweickter Bürgerinteressen führen würde.


    Die geringe Mitgliedschaftsgebühr sollte dafür sorgen, dass der seinerzeit geringe Finanzbedarf (z.B. Kauf von Grundstück) bestritten werde konnte. Fast alles Andere sollte kostenlos aus ehrenamtlichen Tätigkeiten erfolgen. Sämtliche Aufgaben sollten von ehrenamtlichen Mitgliedern erfolgen. Denn wie sich die Vereine einmal entwickeln würden, dass konnte seinerzeit noch niemand ahnen? Eine weitere Schwierigkeit besteht darin, dass das Vereinsrecht nicht speziell für den Sport, sondern für alle Formen von gemeinwohlfördernden Vereinen konzipiert wurde und von daher nur Fachleute auf Basis von Urteilen mit Präzidenzwirkung sich einen Reim darauf machen können.


    Vereinssport übten seinerzeit nur Erwachsene aus. Hier mal ein paar Beschreibungen:


    Mitgliedschaft


    Die Mitgliedschaft im Verein wird entweder durch Mitwirkung als Gründer oder durch Beitritt erworben. Der Beitritt ist ein Vertrag zwischen dem Verein und dem neuen Mitglied, setzt also dessen Antrag und die Annahme durch den Verein, in der Regel vertreten vom Vorstand, voraus. Sofern die Satzung nichts anderes bestimmt, sind die Rechte aus der Mitgliedschaft nicht übertragbar und nicht vererblich. Ohne eine entsprechende Regelung in der Satzung kann die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte nicht einem anderen überlassen werden. Die Mitgliedschaft endet durch Tod (nur bei natürlichen Personen), Ausschluss oder Austritt. Die Austrittserklärung ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung. Die Satzung kann – was in der Praxis üblich ist – vorsehen, dass der Austritt nur zum Ende eines Quartals oder eines Kalenderjahres möglich ist.


    Entziehung der Rechtsfähigkeit


    Dem rechtsfähigen, also im Vereinsregister eingetragenen Verein wird die Rechtsfähigkeit auf Antrag oder von Amts wegen entzogen, wenn


    • durch einen gesetzeswidrigen Vorstands- oder Mitgliederversammlungsbeschluss das Gemeinwohl gefährdet ist,
    • der Verein satzungswidrig wirtschaftliche Zwecke verfolgt oder
    • die Zahl der Vereinsmitglieder unter drei sinkt.
  • ...was ein Zeichen dafür wäre, dass die bestehende Regelung funktioniert.

    Naja, das kommt aber schon ein wenig auf die Sichtweise an. Ich habe, wie gesagt, damals mit bekommen, wie viel da herum diskutiert wurde und wie sehr die Emotionen da unnötigerweise hoch kochten. Ich finde, das müsste nicht sein, auch wenn es fast immer zu einer Einigung kommt. Vielmehr sähe ich die dafür verbrauchte Energie lieber anderswo untergebracht.


    Aber sicher, irgdendwie einigt man sich immer bzw. irgendwann ist das Thema notgedrungen ausgestanden, und sei es durch einen Anruf bei der Geschäftsstelle oder, im Extremfall, eben nach Absitzen der Sperre durch den Spieler.

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)

  • ...was ein Zeichen dafür wäre, dass die bestehende Regelung funktioniert.

    Es gibt einige Dinge auf der Welt, die funktionieren, die ich aber gleichwohl nicht für erstrebenswert halte.


    Meiner Meinung nach sind die Hauptakteure beim Kinder- und Jugendfußball die Spieler.


    Sie und ihre Ausbildung haben im Mittelpunkt zu stehen.


    Und dem steht die Möglichkeit der Sperre durch den abgebenden Verein, jedenfalls dann wenn der Wechsel ordentlich durchgezogen wurde, diametral entgegen.


    Diese Möglichkeit halte ich für grundgesetzwidrig.
    Trifft meine Auffassung zu, dann sind die sie ermöglichenden Regelungen in allen Satzungen von Anfang an nichtig.

  • Diese Möglichkeit halte ich für grundgesetzwidrig.
    Trifft meine Auffassung zu, dann sind die sie ermöglichenden Regelungen in allen Satzungen von Anfang an nichtig.

    @Else Tetzlaff
    Kannst Du konkret begründen, gegen welche §§§ des Grundgesetzes die Wechselmodalitäten Deiner Meinung nach verstoßen? Und wirst Du dagegen klagen? Da Dein Sohn ja direkt Betroffener ist, könntest Du das ja.


    Viel Erfolg
    Oliver

  • Sicherlich gibt es gute Argumente für beide Sichtweisen.


    Was juristisch hier jetzt passend ist, kann von uns garantiert keiner sagen, da es keine letzendlich gültige Urteile gibt.


    Bezüglich der Wechselbestimmungen ist übrigens nicht die Vereinssatzung, sondern letztendlich
    die Verbands- bzw. DFB-Satzungen zuständig.


    Der Verband hat nun mal Wechselb estimmungen. Er hat sieht auch Spielsperren bei bestimmten
    Vergehen vor. Unterwerfe ich mich nicht mit Eintritt in den Verband diesen Bestimmungen?


    Sind die Wechselbestimmungen unrechtens, müssten dann doch wohl auch die entsprechenden
    Spielsperren juristisch anfechtbar sein.



    Für mich stellt sich eine entscheidende Frage:


    Trete ich in einen Verband ein (egal ob jetzt Fussball, Handball oder sonstwas), und das geschieht nun mal auch automatisch wenn ich in einen betreffenden Verein eintrete, akzeptiere ich dann als Einzelner die dortige Regeln und Bestimmungen, oder kann ich Veränderunge so einklagen wie es mir passt? Ist mein Recht als Einzelner höher zu bewerten, als das Recht der Gemeinschaft, in die ich
    freiwillig eingetreten bin?




    Das Problem sehe ich weniger in den Wechselbestimmungen, sondern viel mehr darin, wie die
    Betroffenen damit umgehen. Und ich kenne Vereine, die da sehr wohl damit umgehen können, und zwar im Sinne der beiden Beteiligten.




    aktuelles Beispiel.


    Jugendspielgemeinschaft mehrer Vereine, die bisher ohne grössere Probleme funktionierte.
    Bei der Gründung wurde schriftlich eine Vereinbarung festgehalten, dass beim Übertritt in
    den aktiven Bereich im 1. Jahr kein Spieler innerhalb der SG wechseln darf.
    funktionierte bisher bestens.


    Nun war ein A-Jugendspieler clever, und wechselt im letzten A-Jugendjahr innerhalb der JSG in
    einen der beteiligten Vereine, um diese Vereinbarung auszuhebeln.


    Die Vereinsvorstände sind nun in der Predouille. Stimmen sie zu, steht unter Umständen die JSG
    auf dem Spiel, da die beteiligten Vereine ihre bisher bestens funktionierende Regelung umgangen
    wird.


    Stimmt der abgebende Verein einem Wechsel nicht zu, wird der Spieler beim Vereinswechsel innerhalb der JSG bis zum 1.11. für die A Jugend gesperrt, in einer Mannschaft in der er bisher 7 Jahre spielte.


    Ein Teil meiner Gesprächspartner findet eine Sperre für unsinnig, der andere Teil findet den
    Anspruch des abgebenden Vereines durchaus für vertretbar.


    Ich kann beide beteiligten Seiten verstehen. Bin froh, keine Entscheidung treffen zu müssen.

  • Jugendspielgemeinschaft mehrer Vereine, die bisher ohne grössere Probleme funktionierte.
    Bei der Gründung wurde schriftlich eine Vereinbarung festgehalten, dass beim Übertritt in
    den aktiven Bereich im 1. Jahr kein Spieler innerhalb der SG wechseln darf.

    Wurden die jugendlichen Spieler vorher befragt, ob sie das so wollen oder haben die Vereine diese Beschlüsse ohne Rücksprache mit den Aktiven, um die es geht, getroffen?
    Glaubst du nicht, dass die jungen Erwachsenen nach dem Wechsel von der A-Jugend in den Seniorenbereich alte genug sind, um für sich die richtige Entscheidung zu treffen? Wenn ja, warum ist dann diese Regelung so toll?

  • Wurden die jugendlichen Spieler vorher befragt, ob sie das so wollen oder haben die Vereine diese Beschlüsse ohne Rücksprache mit den Aktiven, um die es geht, getroffen?

    @TW


    Spielgemeinschaften auf dem Dorf werden geschlossen, dass die Dorffussballer überhaupt eine Möglichkeit haben, Fussball zu spielen, ohne schon in jungen Jahren kilometerweit zu fahren, da im Dorf keine Mannschaft mehr mangels Kinder zusammenkommt.


    Soll nun jeder E oder D-Jugendspieler bei Eintritt gefragt werden, ob er mit dieser Regelung einverstanden ist, oder welche er sich wünscht?


    Na ja, er halt die Möglichkeit 20 km zur nächsten Spielgemeinschaft zu fahren, aber da wird er wohl auf die gleiche Regelung treffen.


    Ich habe nicht geschrieben, oder auch nur angedeutet, dass ich diese Regelung toll finde, ich kenne nur
    keine bessere.


    Halt eine Grundsatzfrage: Was ist höher zu bewerten? Vereinsinteresse oder das Interesse des Einzelnen?


    Mag für sich jeder selbst entscheiden.


    Nur, ohne Vereine, vor allem ohne die grosse Basis der kleinen Vereine, wird es keinen Fussball mehr dauerhaft geben.



    Mir ist schon klar. Die Vereine und Trainer, die sich ihre Spieler anderweitig heranziehen wird gegen die
    bestehende Regelung sein. Diejenigen Vereine und Trainer, wie von G an was aufbauen, und deren besseren (nicht nur die Besten) Spieler jährlich ab einem bestimmten Alter von speziellen Vereinen abgeworben werden sehen in der jetztigen Regelung durchaus eine Möglichkeit Auswüchsen (und die
    gibt es nun mal) entgegenzusteuern.



    Übrigens: in unserer Region wird von der Aufwandsentschädigung relativ wenig Gebrauch gemacht,
    lediglich bei ganz bestimmten Vereinen.



    mal ein Vorteil der derzeitigen Regelung.


    Dorfverein hat Jubiläum und lädt Oberligamannschaft ein. Absage. Gleichzeitig will ein C-Spieler in diesen Verein wechseln. Verhandlung. Einigung: Spieler kommt ohne Sperre, Oberligamannschaft kommt zum Jubiläumsspiel, Einnahmen werden geteilt. Alle zufrieden, jeder hat einen Vorteil.


    Solange es keine bessere Regelung gibt, finde ich die derzeitige gut. Sie bietet viel Verhandlungsspielraum. Entscheiden ist, wie man damit umgeht.


    Und da kritisiere ich durchaus das Vorgehen einiger Vereine, die nicht den Einzelfall betrachten, sondern stur vorgehen.

  • Sicherlich gibt es gute Argumente für beide Sichtweisen.

    Ich habe bisher kein Argument dafür gelesen, dass es notwendig und sinnvoll ist, dass Vereine Spieler, die sie verlassen wollen, für drei Monate über die bereits vorhandene Verbandssperre hinaus sperren können. Überhaupt ist mir nicht klar, wieso der abgebende Verein überhaupt um eine Freigabe gebeten wird. Was ist die Rechtfertigung dafür?


    Was juristisch hier jetzt passend ist, kann von uns garantiert keiner sagen, da es keine letzendlich gültige Urteile gibt.

    Das ist zwar richtig, aber wir können doch wohl für uns das für und wider aus den verschiedenen Gesichtspunkten der beteiligten Parteien ansehen und darüber diskutieren, wie ein unserer Meinung nach gerechter Interessenausgleich aussehen könnte.


    Bezüglich der Wechselbestimmungen ist übrigens nicht die Vereinssatzung, sondern letztendlich die Verbands- bzw. DFB-Satzungen zuständig.

    Korrekt, das hat auch niemand bezweifelt. Die Vereinssatzung wurde doch nur ins Spiel gebracht, um darauf hinzuweisen, dass jedes Mitglied sowohl diese Satzung als auch diejenige des Landesverbands vor dem Eintritt lesen kann und so wissen kann, was ihn erwartet. Ich war bisher übrigens der Meinung, dass die Satzungen des DFB nur da über denjenigen der Landesverbände stehen, wo letztere sich ihnen unterwerfen, da es die Landesverbände schon länger gibt als den DFB.


    Der Verband hat nun mal Wechselb estimmungen.

    Keine Frage. Und wir nehmen an ihnen Anstoß. Und?


    Er hat sieht auch Spielsperren bei bestimmten Vergehen vor. Unterwerfe ich mich nicht mit Eintritt in den Verband diesen Bestimmungen?

    Doch, natürlich, das haben wir auch schon geklärt. Aber wenn es da Bestimmungen gibt, die gegen höheres Recht verstoßen, dann sind sie nichtig, völlig unabhängig davon, ob ich sie anerkannt habe oder nicht.


    Sind die Wechselbestimmungen unrechtens, müssten dann doch wohl auch die entsprechenden Spielsperren juristisch anfechtbar sein.

    Ich denke schon, also die durch die verweigerte Freigabe des abgebenden Vereins entstehenden Spielsperren. Wie das mit den Pflichtsperren der Verbände aussieht weiß ich nicht, ich könnte mir vorstellen, dass sie zulässig sein könnten, wenn man für sie den Zweck der Verhinderung der Wettbewerbsverzerrung im Spielbetrieb anführt, und sie gleichzeitig nicht so lang sind, dass sie eine übermäßige Einschränkung darstellen.


    Für mich stellt sich eine entscheidende Frage:


    Trete ich in einen Verband ein (egal ob jetzt Fussball, Handball oder sonstwas), und das geschieht nun mal auch automatisch wenn ich in einen betreffenden Verein eintrete, akzeptiere ich dann als Einzelner die dortige Regeln und Bestimmungen, oder kann ich Veränderunge so einklagen wie es mir passt? Ist mein Recht als Einzelner höher zu bewerten, als das Recht der Gemeinschaft, in die ich freiwillig eingetreten bin?

    Man kann ganz sicher nicht beliebig Veränderungen einklagen. Und darum geht es hier auch nicht. Es geht darum, dass die aktuellen Wechselregelungen dem Gerechtigkeitsempfinden einiger Leute widersprechen und sie das Gefühl haben, dass sie gegen höheres Recht verstoßen könnten. Jede Satzung und Verordnung ist grundsätzlich der Überprüfung gegen übergeordnetes Recht preis gegeben, das ist ja wohl auch gut und richtig so, oder?




    Das Problem sehe ich weniger in den Wechselbestimmungen, sondern viel mehr darin, wie die Betroffenen damit umgehen. Und ich kenne Vereine, die da sehr wohl damit umgehen können, und zwar im Sinne der beiden Beteiligten.

    Aber es gibt auch zu viele Fälle, in denen sie es eben nicht tun, und das geben die Bestimmungen leider her. Sollten die Bestimmungen nicht verbessert werden, damit das Verhalten im Sinne aller Beteiligten eher nahezu unausweichlich als lediglich im positiven Fall möglich ist?

    "Be yourself; everybody else is already taken." (Oscar Wilde)