Was ist mit dem kleinen Dorfverein, der ihn 8-10 Jahre lang zum Fussball gebracht hat?Leer ausgehen?
Nein.
Er bekommt ggfs. "seine Kosten" erstattet. Die tatsächlichen Ausbildungskosten gegen kalkulatorischen Nachweis.
guenter: Ein Recht auf Gewinnbeteiligung, so wie Du Dir das vorstellst, ist mit Sicherheit rechtswidrig und muß von keinem Benachteiligten akzeptiert werden. (siehe OLG Bremen)
Im Grunde versuchen der DFB und die Landesverbände mit derartigen unzeitgemässen Klauseln den Amateurbereich teilweise zu finanzieren. Dann müssen sie schon nix vom eigenen Kuchen abgeben.
Entscheidend finde ich aber, dass ein abgebender Verein kein Recht auf Sperre haben kann.
Ich glaube im "Wenigsen-Fall" sollte die Höhe der Aufwandsentschädigung nach dem Willen des Klägers je nach Einkommen der Eltern gestaffelt werden. Diesen Antrag hat das Gericht jedoch mit der Begründung abgelehnt, dass es zum einen die Wahl zwischen Sperre und Ausbildungsentschädigung gäbe. Auch könne es ja sein, dass der aufnehmende Verein diese Zahlung leiste.
Der Anwalt im Wennigsen-Fall hat mir mitgeteilt, dass die Entscheidung keine Begründung enthält.
TW-Trainer: Woher weisst Du vom Inhalt der Wennigsen-Entscheidung ?