@Else
Mensch, du hast ja richtig Ahnung vom Recht. Viele Laien mißverstehen das Recht als Form von Gerechtigkeit. Dabei ist es lediglich die praktische Anwendung von Gesetzen.
Wenn du schon mal dabei bist, dir das Gerichtsurteil aus Wennigsen zu holen (da war lediglich der Antrag falsch, weshalb es vom BGH abgelehnt wurde, weshalb ich dir einen Fachanwalt empfohlen habe), dann hol dir gleich auch das Gerichtsurteil vom Oberlandesgericht Bremen und am besten auch gleich den Fachanwalt!
Dieses Urteil wird ebenfalls noch weitreichende Konsequenzen haben, denn das Gericht stellte hier fest, dass nur tatsächlich im Einzelfall nachgewiesene Ausbildungskosten geltend gemacht werden könnten. Die Einigung der nationalen und internationalen Verbände auf irgendwelche Ausbildungspauschalen erklärte es für Null und Nichtig.
Dem aufnehmenden Verein, der als Konsequenz einer Nichtzahlung von Ausbildungsentschädigung für Jugendliche zunächst eine Strafe, dann Punktabzug und schließlich der Zwangsabstieg erklärt wurde, wird Forderungen in 6-stelliger Höhe aufgrund von Finanzausfällen an den DFB stellen können.
Fazit: Regelungen von Verbänden, bzw. Urteile von Sportgerichten sind rechtsunwirksam, wenn sie gegen nationales oder ggf. internationales Recht verstoßen.
Natürlich weiß man nie, wie ein Gericht urteilt, aber ich sehe hier durchaus Chancen auf Erfolg. denn:
1. Die Regelung von Transfer (als Pauschale) wurde bereits vom OLG Bremen für nichtig erklärt, weil nur tatsächlich und im Einzelfall nachgewiesene Kosten als Basis genommen werden dürfen.
2. Pflichtverletzung des Vereins: Vermutlich aus gängiger Praxis die Eltern des minderjährigen Kindes beim Vereinseintritt nicht auf die Sperrung im Fall eines Vereinswechsels aufmerksam gemacht wurden.
3. Recht des Vereinsmitglieds auf aktive Teilnahme. Sofern die Mannschaft am Punktspielbetrieb teilnimmt, kann kein Spieler grundsätzlich davon ausgeschlossen werden. Es sei denn, es steht etwas Anderes
in der Satzung. Die müßte dann jedoch ebenfalls mit dem Vereinseintritt, bzw. nach jeder Änderung an den rechtlichen Vertreter eines Minderjährigen zeitnah in geeigneter Weise ausgehändigt werden.