Nela:
Else hat seinen/ihren ? Sohn am 29.06. schriftlich beim Verein abgemeldet. Entgegen Deiner Aussage gilt auch im BfV der Tag auf dem Poststempel als Abmeldetag, sofern schriftlich abgemeldet wurde und nicht der Tag des Eingangs der Abmeldung beim abgebenden Verein. Am Tag nach der Abmeldung beginnt die 14 tägige Frist für die Aushändigung bzw. Übersendung des Passes. Da der abgebende Verein laut Aussage von Else erst am 14. 07. seine Nichtzustimmung erklärt hat, wäre hier die Frist überschritten, sofern alles schriftlich abgelaufen ist. Zu prüfen wäre, ob eine Online-Abmeldung innerhalb der Frist erfolgte.
Vereinswechsel Jugend im Sommer 2015
(Vereinswechsel von Junioren/-innen mit Ausnahme der älteren A-Junioren und älteren B-Juniorinnen)
1. Der Spieler/die Spielerin muss sich im Zeitraum vom 15. Juni bis 15. Juli 2015 (spätestens) beim bisherigen Verein als aktive/r Spieler/in abmelden. Der Passantrag bzw. die Unterlagen für den Vereinswechsel müssen spätestens bis 30. September 2015 beim BFV eingereicht werden. Der Nachweis der erfolgten Abmeldung (schriftliche Bestätigung des abgebenden Vereins oder Kopie des Einschreibebeleges an die Postanschrift des Vereins) ist zusammen mit dem Vereinswechselantrag und dem Spielerpass beim Verband einzureichen.
[Anmerkung: Für die Nutzung der Online-Antragstellung sind die in dem Artikel "Wichtige Hinweise - Online-Beantragung von Spielerpässen" (vgl. www.bfv.de/passabteilung) gemachten Ausführungen zusätzlich zu beachten.]
Liegt der Spielerpass nicht bei, erfolgt kostenpflichtiger Passeinzug durch den Verband.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der abgebende Verein verpflichtet ist, auf eine ihm zugegangene Abmeldung oder auf eine dem Spieler ausgestellte Abmeldebestätigung dem Spieler, dem neuen Verein oder dem Verband den Pass innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab dem Tag nach der Abmeldung (Abmeldetag ist entweder der Poststempel des Einlieferungsbeleges des Abmeldeschreibens, der bestätigte Abmeldetag oder der Tag der vom aufnehmenden Verein im Rahmen eines Vereinswechsels online vorgenommenen Abmeldung (die Benachrichtigung an den abgebenden Verein erfolgt in diesem Falle über das Postfach-System Zimbra)) gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen oder per Einschreiben zuzusenden (Nachweis!) oder den Spieler online abzumelden.
Auf dem Spielerpass (bzw. bei der Online-Abmeldung) muss der Verein eine Erklärung über die Zustimmung oder Nicht-Zustimmung, über den Tag der Abmeldung und über den Termin des letzten Spiels (Privat- oder Verbandsspiel) abgeben. Wird der Pass (bzw. die Online-Abmeldung) nicht innerhalb dieser Frist an den Spieler bzw. an den neuen Verein ausgehändigt oder dem BFV zugesandt oder eine Erklärung über den Verbleib des Passes abgegeben (oder die Online-Abmeldung durchgeführt), gilt der Spieler auch bei einer Nicht-Freigabe-Erklärung des abgebenden Vereins alsfreigegeben.
2. Für die Einhaltung des Vereinswechselperiode (15. Juni - 15. Juli im Jugendbereich) ist entscheidend, dass der Nachweis erbracht wird, dass sich der Spieler im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 15. Juli 2015 bei seinem bisherigen Verein abgemeldet hat und dass zumindest der Passantrag bis spätestens 30. September 2015 beim Verband eingeht.
Bitte beachten:
Sollte ein Jugendspieler an noch ausstehenden Verbandsspielen seiner Jugendmannschaft (= vom BFV angesetzte Spiele, keine Freundschaftsspiele, -turniere etc.!) nach dem 15. Juli teilnehmen, so gilt der 15. Juli als Abmeldetag, wenn er sich innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs oder dem Ausscheiden seines Vereins aus diesem Wettbewerb nachweislich abmeldet.
Erfolgt der Wechsel beim Ausscheiden aus der Juniorenklasse (älterer A-Junior) und sollte ein solcher Spieler an noch ausstehenden Verbandsspielen seiner Mannschaft (= vom BFV angesetzte Spiele, keine Freundschaftsspiele, -turniere etc.!) nach dem 30. Juni teilnehmen, so gilt der 30. Juni als Abmeldetag,wenn er sich innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs oder dem Ausscheiden seines Vereins aus diesem Wettbewerb nachweislich abmeldet.
(Vorgenanntes gilt analog auch für Juniorinnen.)
Eine Ansetzungsbestätigung des zuständigen Jugendgruppenspielleiters ist in solchen Fällen zusammen mit den Vereinswechsel-Unterlagen einzureichen!
3. Das Privatspielrecht wird grundsätzlich ab Eingang der kompletten Unterlagen (Vereinswechselantrag, Spielerpass und Nachweis der Abmeldung) erteilt.
Quelle:http://www.bfv.de/cms/spielbet…el/aktuelle-hinweise.html