Verweigerung Zustimmung

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  • Nela:


    Else hat seinen/ihren ? Sohn am 29.06. schriftlich beim Verein abgemeldet. Entgegen Deiner Aussage gilt auch im BfV der Tag auf dem Poststempel als Abmeldetag, sofern schriftlich abgemeldet wurde und nicht der Tag des Eingangs der Abmeldung beim abgebenden Verein. Am Tag nach der Abmeldung beginnt die 14 tägige Frist für die Aushändigung bzw. Übersendung des Passes. Da der abgebende Verein laut Aussage von Else erst am 14. 07. seine Nichtzustimmung erklärt hat, wäre hier die Frist überschritten, sofern alles schriftlich abgelaufen ist. Zu prüfen wäre, ob eine Online-Abmeldung innerhalb der Frist erfolgte.



    Vereinswechsel Jugend im Sommer 2015


    (Vereinswechsel von Junioren/-innen mit Ausnahme der älteren A-Junioren und älteren B-Juniorinnen)
    1. Der Spieler/die Spielerin muss sich im Zeitraum vom 15. Juni bis 15. Juli 2015 (spätestens) beim bisherigen Verein als aktive/r Spieler/in abmelden. Der Passantrag bzw. die Unterlagen für den Vereinswechsel müssen spätestens bis 30. September 2015 beim BFV eingereicht werden. Der Nachweis der erfolgten Abmeldung (schriftliche Bestätigung des abgebenden Vereins oder Kopie des Einschreibebeleges an die Postanschrift des Vereins) ist zusammen mit dem Vereinswechselantrag und dem Spielerpass beim Verband einzureichen.
    [Anmerkung: Für die Nutzung der Online-Antragstellung sind die in dem Artikel "Wichtige Hinweise - Online-Beantragung von Spielerpässen" (vgl. www.bfv.de/passabteilung) gemachten Ausführungen zusätzlich zu beachten.]
    Liegt der Spielerpass nicht bei, erfolgt kostenpflichtiger Passeinzug durch den Verband.
    Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der abgebende Verein verpflichtet ist, auf eine ihm zugegangene Abmeldung oder auf eine dem Spieler ausgestellte Abmeldebestätigung dem Spieler, dem neuen Verein oder dem Verband den Pass innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab dem Tag nach der Abmeldung (Abmeldetag ist entweder der Poststempel des Einlieferungsbeleges des Abmeldeschreibens, der bestätigte Abmeldetag oder der Tag der vom aufnehmenden Verein im Rahmen eines Vereinswechsels online vorgenommenen Abmeldung (die Benachrichtigung an den abgebenden Verein erfolgt in diesem Falle über das Postfach-System Zimbra)) gegen Empfangsbescheinigung auszuhändigen oder per Einschreiben zuzusenden (Nachweis!) oder den Spieler online abzumelden.
    Auf dem Spielerpass (bzw. bei der Online-Abmeldung) muss der Verein eine Erklärung über die Zustimmung oder Nicht-Zustimmung, über den Tag der Abmeldung und über den Termin des letzten Spiels (Privat- oder Verbandsspiel) abgeben. Wird der Pass (bzw. die Online-Abmeldung) nicht innerhalb dieser Frist an den Spieler bzw. an den neuen Verein ausgehändigt oder dem BFV zugesandt oder eine Erklärung über den Verbleib des Passes abgegeben (oder die Online-Abmeldung durchgeführt), gilt der Spieler auch bei einer Nicht-Freigabe-Erklärung des abgebenden Vereins alsfreigegeben.

    2. Für die Einhaltung des Vereinswechselperiode (15. Juni - 15. Juli im Jugendbereich) ist entscheidend, dass der Nachweis erbracht wird, dass sich der Spieler im Zeitraum vom 15. Juni bis zum 15. Juli 2015 bei seinem bisherigen Verein abgemeldet hat und dass zumindest der Passantrag bis spätestens 30. September 2015 beim Verband eingeht.
    Bitte beachten:
    Sollte ein Jugendspieler an noch ausstehenden Verbandsspielen seiner Jugendmannschaft (= vom BFV angesetzte Spiele, keine Freundschaftsspiele, -turniere etc.!) nach dem 15. Juli teilnehmen, so gilt der 15. Juli als Abmeldetag, wenn er sich innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs oder dem Ausscheiden seines Vereins aus diesem Wettbewerb nachweislich abmeldet.
    Erfolgt der Wechsel beim Ausscheiden aus der Juniorenklasse (älterer A-Junior) und sollte ein solcher Spieler an noch ausstehenden Verbandsspielen seiner Mannschaft (= vom BFV angesetzte Spiele, keine Freundschaftsspiele, -turniere etc.!) nach dem 30. Juni teilnehmen, so gilt der 30. Juni als Abmeldetag,wenn er sich innerhalb von fünf Tagen nach Abschluss des Wettbewerbs oder dem Ausscheiden seines Vereins aus diesem Wettbewerb nachweislich abmeldet.
    (Vorgenanntes gilt analog auch für Juniorinnen.)
    Eine Ansetzungsbestätigung des zuständigen Jugendgruppenspielleiters ist in solchen Fällen zusammen mit den Vereinswechsel-Unterlagen einzureichen!

    3. Das Privatspielrecht wird grundsätzlich ab Eingang der kompletten Unterlagen (Vereinswechselantrag, Spielerpass und Nachweis der Abmeldung) erteilt.


    Quelle:http://www.bfv.de/cms/spielbet…el/aktuelle-hinweise.html

  • @else


    Ja, es kommt nicht auf die "moralische Schwere" eines Vergehens an. So reicht es dem Gesetzgeber bereits aus, dass im Falle einer Nötigung ein Mensch nur wenige Minuten gegen seinen Willen an einem Ort festgehalten wurde.


    Ich kann ja auch die User-Beiträge deshalb gut verstehen, für die soetwas nicht nachvollziehbar wäre. Aber Recht ist nuneinmal nicht das moralische Recht, sondern die sinngemäße Auslegung und Anwendnung von Gesetzen eines demokratisch gewählten Parlaments.


    Um gleich beim Beispiel zu bleiben, ob sich jemand seine Mannschaftsaufstellung juristisch einklagen kann? Nein, selbstverständlich nicht! Aber dennoch darf er nicht grundsätzlich von Vereinsaktivitäten ausgeschlossen werden. Bei einer Sperre würde ihm dieses Recht zeitweilig genommen. Die Frage, ob und wielange dies zumutbar wäre, kann nur ein Gericht unter Würdigung und Abwägung von Personen- und Vereinsrechten klären.


    Natürlich kann es hierbei auch nur um den Fall des Klägers gehen! Das Urteil kann jedoch Präzidenzwirkung haben, wenn das Gericht im Einzelfall eine Regelung kippt, die danach generell angepaßt werden muß!


    Den DFB-Juristen war dies bei der Einführung durchaus bewußt. Sonst hätte man die Transfer- und Sperr-Regelungen nicht als "Kann-", sondern als allgemeingültige "Mußregelung" eingeführt. Denn im Falle von Schadensersatzansprüchen kann hier der DFB nicht belangt werden.

  • wann wurde denn der abgebende Verein über den Wechsel informiert? Gab es einen fairen Austausch Zwischen Spieler/Eltern und Trainer /Verein über den Wechsel? Wenn ja...welchen Vorlauf hat der Austausch vor der Kündigung gehabt?

    Finde diesen Einwand durchaus berechtigt.


    Abseits von Aufwandsentschädigung und Freigabe gehen meine Üb erlegungen auch in diese Richtung.


    Sehe ich hier die einzelnen Daten der Abmeldung bzw.Anmeldung,so habe ich hier doch starke Zweifel, ob die Beteiligten hier sinnvoll vorgegangen sind.


    Ein Vereinswechsel, gerade in den Jugendmannschaften, sollte überlegt sein, auf
    Machbarkeit und Sinn, Vor- und Nachteil, und zwar verantwortungsbewusst reiflich.


    Sollte dies vorher geschehen sein, was ich jedoch bezweifle, kann man sich ausreichend vorab informieren, und das Zeitfenster von 4 Wochen lässt dann ausreichend Zeit.


    Hier wurde jedoch auf den allerletzten Drücker der Wechsel vorgenommen. Warum eigendlich? Kurzfristige, wenig überlegte Entescheidung?


    Ausserdem kenne ich es so, dass die an einem Spieler echt interssierten Vereine
    sehr wohl die zeitlichen Wechselbestimmungen kennen, und dann dementsprechend handeln.
    Leider werden Vereinswechsel allzuoft durch Alleingänge von unbedarften Trainen
    vorgenommen, wodurch dann Komplikationen zwangsläufig sind.


    Wechsel reiflich abwägen - dann infromieren - dann mit den betroffenen Vereinen reden.


    dann weiss man, was auf einen zukommt, kann entsprechend reagieren und endgültig entscheiden.

  • Guenter:
    Die von dir zitierten Fragen wurden trotz mehrmaliger Aufforderung nicht beantwortet.


    Mittlerweile haben manche diesen Fragen ein wenig Nachdruck gegeben.


    Und seitdem meldet sich die Threadstellerin nicht mehr, nachdem sie vorher täglich gepostet hat.




    Regelmäßig kommen hier Eltern vorbei und schildern einen Vorfall. Aus ihrer subjektiven Sicht.
    Dann bekommen sie erstmal breite Zustimmung, der Kanon "alle Trainer sind schreiende nur dem sportlichen Erfolg nacheifernde Egomanen" wird eingesungen, bis irgendwann jemand mal ( die richtigen) Nachfragen stellt.


    Es ist, wie überall im Leben, man sollte mit Urteilen zurückhaltend sein, wenn man nur eine Seite gehört hat...

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • @Günter


    Sind deine Fragen damit beantwortet?

  • Sind deine Fragen damit beantwortet?

    Definitiv bleibt mein Einwand bestehen, der übrigens nicht auf die Situation mit de A-Spielern zu tun hat, da geht es schliesslich um die Freigabe.


    Die Vereinsabmeldung erfolgte zum 29.06.


    Warum so spät?


    Die Diskussion war hier jetzt, ob Postausgang, Posteingang, Poststempel oder sonstwas massgebend ist.


    Warum geht die Abmeldung auf den letzten Drücker raus?


    Wo ist eigendlich die richtige Beratung des aufnehmenden Vereins?
    Wenig Interesse oder selbst keine Ahnung? Würde mir zu denken geben, ob das der richtige Verein ist.


    Habe selbst, und mit meinen beiden Söhnen einige Vereinswechsel hinter mir. Nachdem ich meine Zusage dort erteilt hatte, wurden in allen Fällen
    von den aufnehmenden Vereinen alle Formalitäten ordnungsgemäss
    erledigt. Ausser die ein oder andere Unterschrift war ich nicht mehr involviert.


    rechtzeitig das Wechselformular unterschrieben, dann nehmen im Regelfall die Dinge ihren ordentlichen Lauf.



    Will der Verein einen bestimmten Spieler, kümmert er sich darum.
    Kümmert er sich nicht, würde ich mir meine Gedanken machen.


    Das ganze hat jetzt nichts damit zu tun, ob der Verein die Freigabe gibt oder nicht, sondern lediglich um einen ordentlichen formgemässen,
    Vereinswechsel.

  • "Untern Umständen" ist noch lange keine Entscheidung.


    Es gibt sogar Spieler - und das will ich ausdrücklich hier nicht unterstellen - die solch eine Ansage schon mal tätigen, um Forderungen in der aktuellen Mannschaft durchzudrücken, wenn sie mit einem Wechael kokettieren.




    Sonder so, muss aber ja irgendwann die finale Entscheidung getroffen worden sein und dann wäre der faire Ungang, dies eben postwendend dem Verein mitzuteilen, und nicht erst auf den letzten Drücker.


    Dazu noch postalisch über den Verein und nicht in einem persönlichen Dialog. Dem Trainer scheinbar sogar gar nicht, wo dieser doch der Ansprechpartner gewesen sein soll.

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • @Günter


    Wenn das bei deinen Söhnen nicht der Fall war, dann sind diese Fälle wohl kaum miteinander zu vergleichen?


    Hier geht`s darum, dass ein 14-Jähriger als Faustpfand herhalten soll, weil sich 2 Vereine nicht über den Wechsel von 3 A-Jugend-Spieler einigen können.
    Wie man hier eine Schuld beim Jungen und seinen Eltern herleiten will, ist mir schleierhaft. Zumal die Heimatverein-Trainer von Max wie auch der aufnehmende Verein frühzeitig "Grünes Licht" signalisiert haben.


    Wäre natürlich schon super, wenn @Else uns irgendwann über die endgültige Entscheidung mit der Begründung informieren würde!

  • Warum gleich dieses Schwarz-Weiß urteilen.


    Niemand hat hier gesagt, dass die Mutter und der Junge die Scguld tragen oder das ein Sperren eines Juniors grundsätzlich eine tolle und richtige Maßname ist.



    Aber, wenn man nur das Ziel verfolgt, dem anderen einmonatliches Unwerturteil für sein Handeln zu verpassen und dafür "Mitstreiter" sucht, dann sollte man selbst diesen Ansprüchen auch gerecht werden.



    So oder so rechtfwrtigt das nicht das Vwrgalten einer der beiden Partein, wenn die andere sich "blöd" verhält, also auch nicht die Sperre des Jungen, wenn sie aus diesen Gründen erfolgte.

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • Mittlerweile haben sich die zwei Vereine erwartungsgemäß geeinigt, so dass eine Sperre, so sie denn bestanden hat, wieder aufgehoben wurde.


    Alle Rechtsmittel (Beschwerde/Klage) sind damit unzulässig, weil kein Rechtsschutzbedürfnis besteht.


    Ich kann mich nach alldem nicht dem Eindruck erwehren, dass die Funktionäre beider Vereine Spaß an solchen Aktionen haben.


    Sperren ziehen regelmässig "Verhandlungen" nach sich, die offenbar die Bedeutung der Funktionäre heben.


    Für die rege Diskussion bedanke ich mich bei allen Beteiligten !


    Gruß Else

  • @Else


    Vielen Dank für die Info. So wie bei euch geht es fast immer aus. Erst läßt man die Ketten rasseln und wenn die Eltern dann hartnäckig bleiben, gehts plötzlich doch!


    Ja, du hast vermutlich recht, dass es vielen Funktionären helle Freude bereitet, wenn sie man die Gelegenheit haben, ihre Macht zu demonstrieren.


    Die besondere Ungerechtigkeit entsteht jedoch daraus, dass es sich um eine Kannregelung handelt, auf die der Verein bestehen kann, aber nicht muß. In den Alltag umgemünzt heißt das dann: der Sohn des Sponsors oder des Funktionärs wird nicht gesperrt, wohl aber der Sohn vom Arbeiter X.


    Leider findet man in den Etagen der Frankfurter DFB-Denkzentrale noch genügend graumelierte Köpfe, die mit den Bedürfnissen der heutigen Jugend und den Nachwuchsbereichen des Breitensports immer weniger anzufangen wissen. Deshalb darf man sich nicht wundern, wenn die seinerzeit verabschiedeten Transfer- und Sperr-Regelungen vielleicht aus Vereinsseite gut gemeint waren, aber deshalb gar nicht funktionieren konnten, weil die Nachwuchsspieler dabei viel zu schlecht weggekommen wären.


    Man kann keine Planungssicherheit für die Saison gegen den ausdrücklichen Willen der Nachwuchsspieler sicherstellen. Die Mittel von Sperre und Transferzahlung sind als Drohmittel nur ein sehr schlechtes Mittel, was den Zweck nicht heiligt!


    Nach meiner Meinung bedarf es dringend einer Reform, wodurch Verein und Spieler wieder gleiche Rechte und Pflichten erhalten!